Der Deutsche Tierschutzbund fährt schweres Geschütz gegen die drohende Rücknahme des Normenkontrollantrags zur Schweinehaltung auf, den der Berliner Senat im Jahr 2019 eingereicht hatte. Wie der Tierschutzbund heute mitteilte, hat man das Bundesverfassungsgericht angeschrieben.
Tierschutzbund-Präsident Thomas Schröder begründet seinen Vorstoß damit, dass die Regelungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung trotz zwischenzeitlich erfolgter Änderungen und Anpassungen überprüft werden müssen. Viele gesetzliche Mindeststandards hält der Deutsche Tierschutzbund weiterhin nicht mit dem im Grundgesetz festgeschriebenen Staatsziel Tierschutz vereinbar. Kritik äußert Schröder unter anderem an der Haltung auf Vollspaltenböden. „Die Spaltenböden führen nach wie vor zu mechanischen Verletzungen“, so Schröder.
Ihre Meinung ist gefragt!
Was halten Sie von der Forderung? Schreiben Sie uns gerne an marcus.arden@topagrar.com! Wir behalten uns vor Einsendungen gekürzt zu veröffentlichen.