Ab sofort werden Wildschweine in Nordrhein-Westfalen nicht mehr nur auf die Europäische (ESP) und die Afrikanische Schweinepest (ASP) sowie die Aujeszkysche Krankheit (AK) untersucht, sondern auch auf Brucellose. Dazu werden von den Jägerinnen und Jägern von allen geschossenen und gefallenen Schwarzkitteln Blutproben gezogen und über die zuständigen Veterinärämter an die Chemischen und Veterinär-Untersuchungsämter (CVUA) zu Analyse weitergeleitet.
Bei Hausschweinen ist die Brucellose meldepflichtig. Es handelt sich um Infektionskrankheit, die bei Schweinen durch das Stäbchenbakterium Brucella suis hervorgerufen wird. Bei Sauen kann sie Spätaborte, die Geburt lebensschwacher Ferkel, Nachgeburtsverhalten und Gebärmutterentzündungen hervorrufen. Bei Ebern kann sie einseitige Hodenschwellungen und Hodenentzündungen verursachen.
Als Zoonose ist die Infektion aber auch auf den Menschen übertragbar. Hier können Brucella-Infektionen unter anderem Fieberperioden, Müdigkeit, nächtliches Schwitzen, Kopf-, Gelenk- und Muskelschmerzen auslösen. Die Erregerübertragung erfolgt vor allem durch Kontakt mit infiziertem Material.
Wildschweine gelten schon lange als Reservoir für den Erreger. Aus anderen Bundesländern ist bekannt, das Brucella suis bei Wildschweinen vorkommt. Ob der Erreger auch in den nordrhein-westfälischen Wildschweinebeständen verbreitet ist und damit eine große wirtschaftliche Bedrohung für die Hausschweinebestände darstellt, soll durch diese Untersuchung nun geklärt werden.
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