Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

topplus Tierarzneimittel

Orale Medikation bei Sauen künftig nicht mehr zulässig?

Die EU hat neue Vorgaben zur oralen Medikation erlassen. In Deutschland könnte dem Top-Dressing auf Trockenfutter das Aus drohen.

Lesezeit: 3 Minuten

Kranke Nutztiere werden in vielen europäischen Ländern mittels Gruppenbehandlung therapiert. In der Regel kaufen die Landwirte ein Arzneimittelfutter zu, bei dem das vom Tierarzt zuvor verordnete Medikament bereits im Mischfutterwerk zudosiert wurde.

Deutschland geht einen anderen Weg

Das Wichtigste zum Thema Schwein mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

In Deutschland ist die Situation eine völlig andere. Hier gibt es weder die Infrastruktur in der Mischfutterindustrie, noch stehen die entsprechenden Arzneimittel zur Herstellung von Fütterungsarzneimitteln zur Verfügung.

Ein weiteres Problem ist, dass durch die Herstellung eines Fütterungsarzneimittels wertvolle Zeit zwischen der Untersuchung der Tiere und der Produktion des Arzneimittels in einem Futtermittelkraftwerk vergeht. Des Weiteren ist eine Therapieänderung kaum möglich.

Folgende Punkte erschweren künftig das Top-Dressing

In Deutschland werden Arzneimittel daher entweder direkt über Dosiersysteme oder als Top-Dressing dem Futter zugegeben. Es ist quasi seit Jahren das Standardverfahren. Sogenannte Arzneimittelvormischungen sind in Deutschland kaum noch auf dem Markt.

Beim Top-Dressing wird den Tieren das Medikament z.B. direkt in den Futtertrog gegeben. In Zukunft könnte das in bestimmten Fällen aber nicht mehr zulässig sein. Denn im Rahmen der in Europa durchgeführten Neuordnung des Tierarzneimittelrechtes wurde im Februar 2024 eine delegierte Verordnung zur oralen Medikation erlassen. Die Verordnung tritt am 9. November 2025 in Kraft. Folgende Punkte wurden neu gefasst:

  • Im Rahmen ein- und derselben Behandlung darf nur noch ein antibiotisch wirksames Tierarzneimittel verschrieben werden. Eine Koinfektion von Streptokokken und E. coli, bei welcher man in Ausnahmefällen zwei Wirkstoffe bräuchte, wäre somit nicht mehr zu behandeln.

  • Antimikrobielle oder antiparasitäre Wirkstoffe, die kurz vor dem Füttern festen Futtermitteln zugemischt oder als Top-Dressing auf feste Futtermittel gegeben werden, sind nur noch eingeschränkt zulässig. Insbesondere die Entwurmung von Sauen könnte dadurch künftig deutlich schwieriger werden.

  • Die Behandlung soll nur noch für einzeln gehaltene Tiere oder kleine Tiergruppen erlaubt sein und nicht mehr als Gruppenbehandlung.

  • Die Medikation über das Wasser bzw. über das Flüssigfutter soll weiter zulässig bleiben. Allerdings ist hier mit erheblichen Problemen zu rechnen. So ist die korrekte Dosierung oft nicht sichergestellt, da nicht jeder Schweinehalter über eine entsprechende Dosiereinrichtung für die Tränke verfügt. Und bei der Dosierung über das Flüssigfutter kann es auf dem Weg vom Anmischbehälter zum Trog zu Entmischungen kommen.

Folgenabschätzung fehlt noch

Der Bundesverband der Praktizierenden Tierärzte (bpt) verweist darauf, dass auf die Probleme, die sich durch die Neuregelung in Deutschland ergeben, im EU-Beratungsprozess immer wieder hingewiesen wurde. Leider ohne Erfolg. Derzeit wird eine genaue Abschätzung der Folgen für Deutschland und die Probleme in Schweinebeständen durchgeführt.

Mehr zu dem Thema

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.