Kranke Nutztiere werden in vielen europäischen Ländern mittels Gruppenbehandlung therapiert. In der Regel kaufen die Landwirte ein Arzneimittelfutter zu, bei dem das vom Tierarzt zuvor verordnete Medikament bereits im Mischfutterwerk zudosiert wurde.
Deutschland geht einen anderen Weg
In Deutschland ist die Situation eine völlig andere. Hier gibt es weder die Infrastruktur in der Mischfutterindustrie, noch stehen die entsprechenden Arzneimittel zur Herstellung von Fütterungsarzneimitteln zur Verfügung.
Ein weiteres Problem ist, dass durch die Herstellung eines Fütterungsarzneimittels wertvolle Zeit zwischen der Untersuchung der Tiere und der Produktion des Arzneimittels in einem Futtermittelkraftwerk vergeht. Des Weiteren ist eine Therapieänderung kaum möglich.
Folgende Punkte erschweren künftig das Top-Dressing
In Deutschland werden Arzneimittel daher entweder direkt über Dosiersysteme oder als Top-Dressing dem Futter zugegeben. Es ist quasi seit Jahren das Standardverfahren. Sogenannte Arzneimittelvormischungen sind in Deutschland kaum noch auf dem Markt.
Beim Top-Dressing wird den Tieren das Medikament z.B. direkt in den Futtertrog gegeben. In Zukunft könnte das in bestimmten Fällen aber nicht mehr zulässig sein. Denn im Rahmen der in Europa durchgeführten Neuordnung des Tierarzneimittelrechtes wurde im Februar 2024 eine delegierte Verordnung zur oralen Medikation erlassen. Die Verordnung tritt am 9. November 2025 in Kraft. Folgende Punkte wurden neu gefasst:
Im Rahmen ein- und derselben Behandlung darf nur noch ein antibiotisch wirksames Tierarzneimittel verschrieben werden. Eine Koinfektion von Streptokokken und E. coli, bei welcher man in Ausnahmefällen zwei Wirkstoffe bräuchte, wäre somit nicht mehr zu behandeln.
Antimikrobielle oder antiparasitäre Wirkstoffe, die kurz vor dem Füttern festen Futtermitteln zugemischt oder als Top-Dressing auf feste Futtermittel gegeben werden, sind nur noch eingeschränkt zulässig. Insbesondere die Entwurmung von Sauen könnte dadurch künftig deutlich schwieriger werden.
Die Behandlung soll nur noch für einzeln gehaltene Tiere oder kleine Tiergruppen erlaubt sein und nicht mehr als Gruppenbehandlung.
Die Medikation über das Wasser bzw. über das Flüssigfutter soll weiter zulässig bleiben. Allerdings ist hier mit erheblichen Problemen zu rechnen. So ist die korrekte Dosierung oft nicht sichergestellt, da nicht jeder Schweinehalter über eine entsprechende Dosiereinrichtung für die Tränke verfügt. Und bei der Dosierung über das Flüssigfutter kann es auf dem Weg vom Anmischbehälter zum Trog zu Entmischungen kommen.
Folgenabschätzung fehlt noch
Der Bundesverband der Praktizierenden Tierärzte (bpt) verweist darauf, dass auf die Probleme, die sich durch die Neuregelung in Deutschland ergeben, im EU-Beratungsprozess immer wieder hingewiesen wurde. Leider ohne Erfolg. Derzeit wird eine genaue Abschätzung der Folgen für Deutschland und die Probleme in Schweinebeständen durchgeführt.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Kranke Nutztiere werden in vielen europäischen Ländern mittels Gruppenbehandlung therapiert. In der Regel kaufen die Landwirte ein Arzneimittelfutter zu, bei dem das vom Tierarzt zuvor verordnete Medikament bereits im Mischfutterwerk zudosiert wurde.
Deutschland geht einen anderen Weg
In Deutschland ist die Situation eine völlig andere. Hier gibt es weder die Infrastruktur in der Mischfutterindustrie, noch stehen die entsprechenden Arzneimittel zur Herstellung von Fütterungsarzneimitteln zur Verfügung.
Ein weiteres Problem ist, dass durch die Herstellung eines Fütterungsarzneimittels wertvolle Zeit zwischen der Untersuchung der Tiere und der Produktion des Arzneimittels in einem Futtermittelkraftwerk vergeht. Des Weiteren ist eine Therapieänderung kaum möglich.
Folgende Punkte erschweren künftig das Top-Dressing
In Deutschland werden Arzneimittel daher entweder direkt über Dosiersysteme oder als Top-Dressing dem Futter zugegeben. Es ist quasi seit Jahren das Standardverfahren. Sogenannte Arzneimittelvormischungen sind in Deutschland kaum noch auf dem Markt.
Beim Top-Dressing wird den Tieren das Medikament z.B. direkt in den Futtertrog gegeben. In Zukunft könnte das in bestimmten Fällen aber nicht mehr zulässig sein. Denn im Rahmen der in Europa durchgeführten Neuordnung des Tierarzneimittelrechtes wurde im Februar 2024 eine delegierte Verordnung zur oralen Medikation erlassen. Die Verordnung tritt am 9. November 2025 in Kraft. Folgende Punkte wurden neu gefasst:
Im Rahmen ein- und derselben Behandlung darf nur noch ein antibiotisch wirksames Tierarzneimittel verschrieben werden. Eine Koinfektion von Streptokokken und E. coli, bei welcher man in Ausnahmefällen zwei Wirkstoffe bräuchte, wäre somit nicht mehr zu behandeln.
Antimikrobielle oder antiparasitäre Wirkstoffe, die kurz vor dem Füttern festen Futtermitteln zugemischt oder als Top-Dressing auf feste Futtermittel gegeben werden, sind nur noch eingeschränkt zulässig. Insbesondere die Entwurmung von Sauen könnte dadurch künftig deutlich schwieriger werden.
Die Behandlung soll nur noch für einzeln gehaltene Tiere oder kleine Tiergruppen erlaubt sein und nicht mehr als Gruppenbehandlung.
Die Medikation über das Wasser bzw. über das Flüssigfutter soll weiter zulässig bleiben. Allerdings ist hier mit erheblichen Problemen zu rechnen. So ist die korrekte Dosierung oft nicht sichergestellt, da nicht jeder Schweinehalter über eine entsprechende Dosiereinrichtung für die Tränke verfügt. Und bei der Dosierung über das Flüssigfutter kann es auf dem Weg vom Anmischbehälter zum Trog zu Entmischungen kommen.
Folgenabschätzung fehlt noch
Der Bundesverband der Praktizierenden Tierärzte (bpt) verweist darauf, dass auf die Probleme, die sich durch die Neuregelung in Deutschland ergeben, im EU-Beratungsprozess immer wieder hingewiesen wurde. Leider ohne Erfolg. Derzeit wird eine genaue Abschätzung der Folgen für Deutschland und die Probleme in Schweinebeständen durchgeführt.