Die Ferkelerzeuger in Deutschland müssen künftig mehr für das Tierwohl leisten. Ausländische Ferkel mit niedrigeren Standards will QS dennoch weiter akzeptieren, hieß es gestern in der AgE-Meldung „Kein Ausschluss ausländischer Ferkel“. Diese Nachricht sorgte im Netz für starke Diskussionen. Die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) nimmt dazu Stellung:
Für den Bezug von Ferkeln seien seit einigen Jahren klare Anforderungen im QS-System definiert: QS-Schweinemäster dürften Ferkel nur von QS-lieferberechtigten Betrieben beziehen. Die Ferkel müssen von QS-zertifizierten Betrieben stammen oder von zugelassenen Betrieben, die nach einem der anerkannten Standards in Belgien, Dänemark oder den Niederlanden zertifiziert sind.
Vergleichbare Anforderungen, wie deutsche Sauenhalter
Entscheidend sei: Für Lieferungen ins QS-System müssen diese bezüglich der Ferkelkastration ab 2021 vergleichbare Anforderungen erfüllen, wie die deutschen Sauenhalter! Die Anforderungen für ausländische Lieferanten müssen vergleichbar, nicht aber identisch sein. Konkret heißt das: Ferkel dürfen ins QS-System geliefert werden, wenn die chirurgische Kastration unter Betäubung/ Schmerzausschaltung, Jungebermast oder Jungebermast mit Impfung gegen Ebergeruch stattgefunden hat. Niederländische Ferkel z.B. müssen mit CO² betäubt werden, weil Isofluran dort nicht zugelassen ist. Die Ferkel seien deshalb weiter QS-konform.
Zum Bundesratsbeschluss noch nicht sprechfähig
Zu dem Bundesratsbeschluss zur Kastenstandhaltung vom 03. Juli 2020 sei in den QS-Gremien noch keine Abstimmung erfolgt. Jede diesbezügliche Äußerung zum Standpunkt von QS ist zum jetzigen Zeitpunkt rein spekulativ. QS bittet hier um etwas Geduld. "Als Qualitätssicherungssystem sind wir in der Lage, schnell auf Gesetzesänderungen zu reagieren. Welche Kriterien in die Leitfäden aufgenommen und dann in den Audits überprüft werden, wird nach Beratungen mit den Experten in den QS-Gremien entschieden", heißt es in einer Mitteilung.