Der Fachbeirat Rind und Schwein des Qualitätssicherungssystems QS hat in der letzten Woche beschlossen, zukünftig einen einheitlichen Standard für Schweinehalter zu definieren, dessen Anforderungen sowohl für alle deutschen als auch für alle ausländischen Lieferanten gelten sollen.
Konkret geht es dabei um das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration, welches in Deutschland ab Januar 2021 gilt. Zukünftig sollen im QS-System nur noch Ferkel anerkannt werden, die entsprechend einer Positivliste der in Deutschland zugelassenen Kastrationsverfahren kastriert wurden. Damit wären die in den Niederlanden zugelassene CO2-Betäubung sowie die in Dänemark praktizierte Kastration unter Lokalanästhesie auch für ausländische Ferkel nicht mehr zulässig, wenn diese mit dem QS-Label vermarktet werden sollen.
Weiterhin sollen zukünftig auch die höheren Anforderungen an die Haltung von Sauen, welche mit der Verabschiedung der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf die deutschen Sauenhalter zukommen, auch für ausländische Landwirt gelten.
„Aus Sicht der Erzeuger ist das ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Eine zügige und konsequente Umsetzung kann einen Beitrag zur Zukunftssicherung der einheimischen Schweinehaltung leisten“, kommentiert die Geschäftsführerin des Thüringer Bauernverbandes Katrin Hucke die Entscheidung des QS-Fachbeirates.
André Telle, Vorsitzender der Interessengemeinschaft der Schweinehalter in Thüringen, ergänzt in diesem Zusammenhang: „Jetzt ist es wichtig, dass die geplante Übergangsfrist bis Ende 2021 auch eingehalten wird. Bis dahin müssen auch ausländische Lieferanten den deutschen Vorgaben entsprechen, die zum Teil deutlich über den europäischen Standard hinausgehen.“