Ferkelerzeuger können weiterhin Fördermittel für Stallum- sowie Stallersatzbauten aus dem Bundesprogramm Stallumbau in Anspruch nehmen. Darauf weist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hin. Initiator ist das Bundesagrarministerium (BMEL), das den Stallumbau hin zu mehr Tierwohl in der Sauenhaltung fördert. Förderfähig ist zum Beispiel der Umbau auf Gruppenhaltung im Deckzentrum oder der Einbau von Bewegungsbuchten im Abferkelstall. Anträge können noch bis zum 15. März 2021 bei der BLE unterwww.ble.de/stallumbaugestellt werden.
Bezuschusst werden 40 % der förderfähigen Ausgaben. Die Förderhöchstgrenze beträgt 500.000 € pro landwirtschaftlichem Betrieb und Investitionsvorhaben. Das BMEL fördert außerdem die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts. Dieses darf jedoch nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein!
Extrem kurzer Zeitplan
Knackpunkt des Programms ist der extrem kurze Zeitplan. Das Bauvorhaben muss bereits bis Ende kommenden Jahres abgeschlossen sein. Daran hatte es zuletzt heftige Kritik gegeben, da ein Stallumbau inklusive Planung, Beantragung und Fertigstellung bis Ende 2021 in vielen Fällen unrealistisch ist. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat inzwischen reagiert und zugesagt, das Thema prüfen und sich gegebenenfalls für eine Verlängerung stark machen zu wollen. Dazu benötigt die Ministerin unter anderem die Zustimmung des Bundesfinanzministeriums.
Weitere Details zur Antragstellung sind unter www.ble.de/stallumbau veröffentlicht. Auskunft erteilt die BLE außerdem unter der Rufnummer 0228/6845-2755 sowie per E-Mail an stallumbau@ble.de.