Der Schweinezuchtverband Baden-Württemberg (SZV) fordert Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in einem offenen Brief dazu auf, rechtzeitig vor dem Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab Januar 2019 die Voraussetzungen für den sogenannten „Vierten Weg“ zu schaffen. Denn als Alternative stünden den Landwirten bislang nur die Ebermast, die Immunokastration mit Improvac oder die Betäubung mit Isofluran zur Verfügung. Alle genannten Verfahren würden jedoch noch viele offene Fragen aufweisen und könnten deshalb nicht uneingeschränkt empfohlen werden.
Wenn zu diesen Optionen kein „Vierter Weg“ hinzukomme, der eine Kastration von Ferkeln mit „weitestgehender Schmerzausschaltung“ durch den Landwirt selbst möglich mache, werde dies zu einem Strukturbruch unvorstellbaren Ausmaßes in der deutschen Ferkelerzeugung führen. Hinzu komme, dass die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Betriebe stark eingeschränkt würde, wenn Tiere aus Dänemark importiert werden dürften, wo der „Vierte Weg“ vom Gesetzgeber seit Kurzem ermöglicht wurde.
Dieser „Vierte Weg“ werde in Deutschland bisher wesentlich durch die Interpretation des Begriffs „wirksame Schmerzausschaltung“ als „völlige Schmerzfreiheit“ blockiert. Die für Betäubungsverfahren „übliche Schmerzausschaltung", die im Übrigen so auch für Menschen gelte, wäre dabei in diesem Zusammenhang die richtige und passende Interpretation bzw. Auslegung. Für die deutschen Ferkelerzeuger wäre eine Umsetzung wie in Dänemark, wo der Vierte Weg ab dem kommenden Jahr als Branchenstandard eingeführt wird, ein absolut gangbarer Weg, argumentiert der SZV.
Der SZV-Vorsitzende Benno Wichert fordert die Ministerin daher auf, diese praktikable und zugleich tierschutzkonforme Interpretation und Auslegung des Begriffes Schmerzausschaltung anzustreben und möglichst zeitnah umzusetzen. Denn nur wenn diese Option gegeben sei, könnten rechtzeitig weitere Entwicklungen für den Vierten Weg angegangen und umgesetzt werden.