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Tierschutz

Schweiz: Volksabstimmung zur Massentierhaltungsinitiative im September

Eine Volksinitiatve in der Schweiz will die Würde des Tieres in der landwirtschaftlichen Tierhaltung schützen und „Massentierhaltung“ verbieten.

Lesezeit: 2 Minuten

Bei der Volksabstimmung am 25. September werden die Schweizer auch über die Massentierhaltungsinitiative entscheiden. Das hat die Regierung in Bern vergangene Woche bekanntgegeben. Die Initiatoren der Volksinitiative, die am 17. September 2019 mit 106.125 gültigen Unterschriften eingereicht worden war, wollen die Würde des Tieres in der landwirtschaftlichen Tierhaltung schützen und „Massentierhaltung“ verbieten.

Dazu soll der Bund Kriterien für die Unterbringung, den Auslauf, die Anzahl gehaltener Tiere und die Schlachtung festlegen. Die Anforderungen sollen mindestens den Richtlinien von Bio-Suisse aus dem Jahr 2018 entsprechen. Die neu festzulegenden Bestimmungen sollen laut Initiative auch für importierte tierische Produkten gelten.

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Schweizer Bauernverband gegen Initiative

Die anstehende Volksabstimmung hat erneut den Schweizer Bauernverband (SBV) auf den Plan gerufen, der sich bereits deutlich gegen die Massentierhaltungsinitiative positioniert hatte und keinen dringenden politischen Handlungsbedarf sieht. Der Verband hatte in den Diskussionen um die Initiative betont, dass sich die Schweizer Landwirtschaft schon heute durch eines der strengsten Tierschutzgesetze weltweit auszeichne. Dank der viel genutzten freiwilligen Zusatz- und Labelprogramme gebe es einen besonders hohen Tierwohlstandard, ergänzt durch gesetzlich geregelte Höchsttierbestände sowie ein funktionierendes Kontrollsystem.

Der SBV befürchtet bei Annahme der Massentierhaltungsinitiative eine massive Erhöhung der Preise für tierische Produkte in der Schweiz. Er rief vergangene Woche dazu auf, der Bevölkerung zu erklären, warum die Initiative unnötig sei. Damit dies gelinge, sei der Einsatz der ganzen Land- und Ernährungswirtschaft, ihr nahestehender Bereiche und aller Betriebe gefordert. Sollte die Initiative eine Mehrheit finden, würden die einheimische Produktion direkt, indirekt oder in der Folge als Ganzes geschwächt und die Importe angekurbelt.

Regierung: Schweizer Tierschutzrecht verbietet bereits Massentierhaltung

Auch die Regierung lehnt die Initiative ab, weil nach ihrer Ansicht das Tierschutzrecht eine Massentierhaltung in der Schweiz schon jetzt verbietet. Als Alternative wurde von der Regierung ein direkter Gegenentwurf vorgeschlagen, in dem einzelne Anliegen der Initiative wie tierfreundliche Unterbringung und Pflege, regelmäßiger Auslauf und schonende Schlachtung aufgenommen worden sind. Dieser Gegenentwurf wurde jedoch von National- und Ständerat abgelehnt, genauso wie die Massentierhaltungsinitiative.

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