Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will die Debatte um das geplante staatliche Tierwohlkennzeichen beenden und die Kriterien für Schweine nun endgültig festzurren. Über die Kriterien für die Schweinehaltung berät die gesamte Fleischkette von der Landwirtschaft über die Fleischwirtschaft, den Handel, die Tierärzte und Tierschützer heute in einer großen Runde mit Klöckner in Berlin. Laut Einladung soll es um einen „finalen“ Austausch über die Kriterien für das staatliche Tierwohlkennzeichen gehen.
Kriterien höher als ITW-Standard
Fest steht, dass das staatliche Tierwohlkennzeichen freiwillig und dreistufig ausfallen soll. Langfristig könnten sich hinter den drei Stufen die bisherigen Systeme Initiative Tierwohl (ITW), das Label des Deutschen Tierschutzbundes und die Biozertifizierung eingruppieren. Die Kriterien für die 1. Stufe des Labels setzt das BMEL aber größtenteils höher an als die der Initiative Tierwohl (ITW). Das macht sich vor allem am Platzangebot bemerkbar, zeigt der Vorschlag des BMEL, der top agrar vorliegt. Für die erste Stufe des staatlichen Labels sollen für 51 bis 100 kg schwere Schweine 0,95 m² gelten, bei der ITW sind es nur 0,85 m². Auch bei der Buchenstrukturierung, dem Nestbaumaterial, sowie beim Tierschutz für Sauen ist das BMEL strenger. So will das BMEL in der 1. Stufe maximal eine Fixierung von 5 Tagen im Abferkelbereich und 8 Tage im Deckzentrum zulassen.
Kein Label für dänische Ferkel
Die betäubungslose Ferkelkastration schließt das BMEL vom Tierwohlkennzeichen in allen Stufen aus. Für das staatliche Label sind damit nur die Ebermast, die Immunokastration sowie die Kastration unter Narkose zugelassen. Damit kommt das BMEL einer vehementen Forderung des Deutschen Tierschutzbundes entgegen. Das bedeutet auch, dass importierte Ferkel etwa aus Dänemark oder den Niederlanden weniger Chancen haben, später gelabelt zu werden. Es sollen „nur in Deutschland rechtskonforme Verfahren“ zur Kastration zulässig sein. Die vor allem in Dänemark verbreitete Methode der Lokalanästhesie ist vom Label ausgeschlossen.
Fortbildungen werden verpflichtend
Beim Thema Schwänze kupieren müssen Landwirte für die 1. Stufe des staatlichen Labels nachweisen, dass sie einen „Einstieg in den Ausstieg“ begonnen haben. Auf den Stufen 2 und 3 ist das Kupieren der Schwänze verboten. Neu für die Tierhalter, die beim staatlichen Label mitmachen wollen, wird eine verpflichtende jährliche Teilnahme an Tierschutzfortbildungen sein.
Erste Produkte ab 2020
Bis Ende des Jahres will das BMEL alle Gesetzgebungsverfahren für die Tierwohlkennzeichnung durchlaufen haben. Ab 2020 sollen erste gelabelte Produkte in den Supermärkten zu finden sein. Der Erfolgsdruck ist nach den bereits mehrfachen Versuchen, ein staatliches Tierwohlkennzeichen zu etablieren, groß. Außerdem gehört das Tierwohlkennzeichen zu einem der zentralen Vorhaben, die CDU/CSU und SPD in ihren Koalitionsvertrag geschrieben haben.
Offene Fragen bleiben
Sollten sich das BMEL und die Verbände heute auf die Kriterien einigen, bleiben in der Debatte um das Tierwohl in deutschen Ställen aber weiterhin viele Fragen offen. Das BMEL arbeitet noch an Fördermöglichkeiten für Landwirte, die in mehr Tierwohl investieren wollen. Sie sollen über das nationale Agrarförderprogramm GAK und die 2. Säule der EU-Agrarpolitik finanziert werden. Auch fehlen Kompromisse mit dem Bundesbauministerium, wie die Genehmigungen für den Bau von Tierwohlställen vereinfacht werden können. Außerdem sind die Auswirkungen der vom Label geforderten Auslaufhaltung sowie von mehr Offenställen auf die Ammoniakemissionen noch nicht abschließend geklärt. Im Laufe von 2019 will das Bundesumweltministerium seinen Luftreinhalteplan vorstellen, der auch massive Einsparungen bei den Ammoniakemissionen fordern wird.