Die Tierrechtler-Szene ist nach wie vor sehr aktiv. Immer wieder dringen Personen unbefugt in Ställe ein. Wie die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) letzte Woche mitteilte, wird jedoch nur ein geringer Teil der bemerkten Stalleinbrüche anschließend auch zur Anzeige gebracht. Das sei jedoch aus Sicht der Gesamtheit der Schweinehalter schlecht, denn erst durch eine Anzeige werde ein Fall aktenkundig und trage dazu bei, der Justiz das Ausmaß der Einbrüche zu verdeutlichen.
Die ISN ruft deshalb alle betroffenen Tierhalter auf, Anzeige zu erstatten. Auch wenn die Erfolgsaussichten einer einzelnen Anzeige oft nur gering seien, lohne sich der Aufwand. Denn um auf politischer und juristischer Ebene Gegenmaßnahmen einfordern zu können, benötige man ein realistisches Bild vom Ausmaß dieser Einbrüche. Dabei sei der Aufwand mitunter gar nicht groß. In einigen Bundesländern könne die Anzeige z.B. auch online erfolgen.
Die ISN kündigte zudem an, ihre Hilfe für Betroffene von Stalleinbrüchen zu erweitern. Ab sofort werde man die Tierhalter auch beim Formulieren und Erstatten der Anzeige unterstützen. Damit keine Fehler passieren, werden dabei auch Rechtsanwälte eingebunden. Für ISN-Mitglieder übernimmt der Interessenverband zudem die Kosten für die Rechtsberatung bei einer Anzeigenerstattung. Von Stalleinbrüchen betroffene Landwirte können sich telefonisch (Tel.: 05491/9665-0) oder per Mail (isn@schweine.net) direkt bei der ISN melden.