Das Amtsgericht Burg hat den Schweinezüchter Adrianus Straathoff wegen Tierquälerei in einer seiner Anlagen im sachsen-anhaltinischen Genthin zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Bei Kontrollen waren laut Urteil fast 100 Tiere mit nicht behandelten Verletzungen und Krankheiten gefunden worden. Die Tiere hätten über Tage oder sogar Wochen unter erheblichen Schmerzen gelitten, hieß es in der Urteilsbegründung des Amtsgerichtes.
Adrianus Straathof hat seit dem Jahr 2014 in Deutschland ein Tierhalteverbot, das 2015 vorläufig außer Kraft gesetzt wurde.
Klöckner erinnert an Tierschutzpflichten von Tierhaltern
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner sagte anschließend, sie kommentiere aus Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz zwar keine Urteile. Grundsätzlich gelte jedoch, dass der Tierhalter dem Tierschutzgesetz verpflichtet sei. Wer dagegen verstoße, wer Tiere quäle, der müsse bestraft werden. „Tiere sind unsere Mitgeschöpfe. Tierschutzverstöße müssen deshalb konsequent verfolgt und geahndet werden“, betonte die Ministerin. Mit dem Tierschutzgesetz stehe dafür das rechtliche Instrumentarium bereit. Zuständig für Überwachung und Kontrolle seien die Bundesländer und ihre entsprechenden Behörden vor Ort, erläuterte Klöckner. Sie sieht die Länder daher in der Pflicht, das für die Kontrollen notwendige Personal bereitzustellen.