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Afrikanische Schweinepest

ASP: Strenge Auflagen für betroffene Schweinehalter in Kraft

Nach dem Ausbruch der ASP in einem Hauschweinebestand in Baden-Württemberg gelten seit heute strenge Auflagen für Schweinehalter.

Lesezeit: 2 Minuten

Einen Sprung von fast 700 km innerhalb Deutschlands hat die Afrikanische Schweinepest (ASP)Mitte dieser Woche gemacht. Wurden bislang ausschließlich ASP-Fälle in den neuen Bundesländern registriert, gibt es nun einen ersten Ausbruch in Baden-Württemberg. Betroffen ist ein Betrieb mit Freilandhaltung in der Gemeinde Forchheim im Landkreis Emmendingen nahe der deutsch-französischen Grenze.

Seit heute, 27. Mai 2022, gilt nun die Allgemeinverfügung des zuständigen Landkreises Emmendingen. Darin sind unter anderem die Grenzen der Schutz- und Überwachungszone festgelegt.

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  • Die Schutzzone (vormals Sperrbezirk) hat einen Radius von mindestens 3 km und umfasst Teile der Gemarkungen der Gemeinden Endingen, Forchheim, Kenzingen, Riegel, Weisweil und Wyhl 2.
  • Die Überwachungszone (vormals Beobachtungsgebiet) hat einen Mindestradius von 10 km und umfasst die die Schutzzone umgebenden Gebiete der Gemarkungen der Gemeinden Bahlingen, Emmendingen, Endingen, Herbolzheim, Kenzingen, Malterdingen, Rheinhausen, Riegel, Sasbach, Teningen, Weisweil, und Wyhl.

Schweine melden!

Landwirte, die in der Schutz- und Überwachungszone Schweine halten, müssen dem Veterinäramt des Landratesamtes Emmendingen unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Schweine und den genauen Betriebsstandort melden. Sollten Tiere verenden oder die biologischen Leistungen plötzlich und deutlich einbrechen, muss auch das sofort gemeldet werden.

Darüber hat der Landwirt sicherzustellen, dass geeignete Desinfektionsmöglichkeiten an den Ein- und Ausgängen der Ställe sowie den Zu- und Abfahrtswegen des Betriebes vorhanden sind. Jede Person, die den Betrieb besucht, muss tagesaktuell notiert werden. Besucher müssen Schutzkleidung tragen.

Die weiteren Details der Allgemeinverfügung finden Sie hier:

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