Das Thüringer Agrarministerium (TMIL) bietet seit Sommer 2021 eine Tierwohlförderung an, die 2023 unter der Bezeichnung "T(h)ür Tierwohl" erheblich ausgebaut wurde. Die Landesregierung fördert so zusätzliche Mehrkosten für Agrarbetriebe, damit diese verlässliche Investitionsentscheidungen für Stallumbauten mit mehr Platz und besseren Haltungsbedingungen treffen können. Im Dezember 2023 wurden 3,6 Mio. € für Tierwohlställe in 35 Agrarbetrieben bewilligt.
Seit 2021 wurden damit bereits 4,34 Mio. € für den Rindersektor und 20,26 Mio. € für den Schweinesektor durch die Agrarförderzentren des TLLLR bewilligt. Dadurch werden bis Ende 2024 rund 43.000 Rinder und 397.000 Schweine von der Förderung der tierwohlgerechten Haltung profitieren, informiert das Ministerium. Bis 2028 stehen insgesamt 32 Mio. € EU- und Landesmittel bereit.
Die Tierwohlförderung beruht auf der Thüringer Tierwohlstrategie. Das Ziel der Landesregierung ist es, die Haltungsbedingungen im Sinne des Tierwohls zu verbessern. Das umfasst zahlreiche Maßnahmen zur Gestaltung von tiergerechten Haltungsverfahren. Als erstes startete am 1. Juni 2021 die Maßnahme "Sommerweidehaltung Rinder". Mit der Tierwohlförderung unterstützt die Landesregierung tierhaltende Betriebe über die bestehende Investitionsförderung hinaus, um bestimmte tierwohlgerechte Haltungsverfahren beizubehalten oder einzuführen.