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Reserveantibiotika

Tierärzteverband warnt vor Therapienotstand

Das EU-Parlamentstimmt morgen über die Einstufung bestimmter antimikrobiellen Wirkstoffe als Reserveantibiotika ab. Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte warnt vor Engpässen.

Lesezeit: 4 Minuten

Am morgigen Dienstag (13.07.21) stimmt der für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) zuständig Ausschuss des EU-Parlaments über sogenannte Reserveantibiotika ab, die ausschließlich für die Behandlung beim Menschen erlaubt sein sollen.

Weitreichendes Antbiotikaverbot bei Tieren

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Während die meisten Mitgliedsstaaten den nach wissenschaftlichen Kriterien von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) in Abstimmung mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), dem Europäischen Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC), der Welttiergesundheitsorganisation (OIE) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erarbeiteten echten One-Health-Vorschlag befürworten würden, wollten einige Abgeordnete des Europäischen Parlaments, insbesondere der Fraktion der Grünen, den Entwurf auf den letzten Metern zu Fall bringen, berichtet der Bundeverband Praktizierender Tierärzte (bpt). Die Abgeordneten hätten einen Entschließungsantrag eingebracht, um die Kriterien noch strenger zu gestalten und so ein weitreichendes Verbot des Antibiotikaeinsatzes bei Tieren zu erreichen.

Der bpt warnt jedoch, dass dadurch bestimmte Antibiotikaklassen, die auf die Reserveliste gesetzt werden sollen, nicht nur für lebensmittelerzeugende Tiere verboten würden, sondern für alle Tierarten, also auch für Hunde, Katzen, kleine Heimtiere und Pferde.

Ohnehin wenig Behandlungsmöglichkeiten

„Die Zahl der verschiedenen Antibiotikaklassen, die für die Verwendung bei Tieren zur Verfügung stehen, ist im Vergleich zu denen, die in der Humanmedizin verfügbar sind, ohnehin sehr eingeschränkt. Die Auferlegung zusätzlicher Beschränkungen ohne stichhaltige wissenschaftliche Argumente würde zu einem erheblichen Therapienotstand führen und hätte damit schwerwiegende Auswirkungen auf die Tiergesundheit und das Wohlergehen der Tiere und potenziell auch auf die öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit“, so bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder.

Politiker und Tierhalter sollten sich bewusst sein, dass, wenn der Vorschlag von EMA und EU-Kommission abgelehnt würde, bestimmte bakterielle Infektionen nicht mehr ordnungsgemäß und fachgerecht behandelt werden könnten. Es würde z.B. nahezu unmöglich, zoonotische Erkrankungen durch multiresistente ( “Multidrug-resistant”, MDR) Bakterien zu behandeln, die ein besonderes Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen. Dazu würden auch die Leptospirose sowie Infektionen mit Staphylococcus aureus, Escherichia coli, Salmonella spp. und Campylobacter spp. zählen.

Gezielter Einsatz muss erlaubt sein

„Um weiterhin eine ordnungsgemäße und gezielte Behandlung zu ermöglichen, ist es wichtig, dass wir eine Reihe von verschiedenen Antibiotikaklassen weiterhin zur Verfügung haben. Durch den Einsatz des ‚richtigen‘ Antibiotikums bei einer bakteriellen Erkrankung kann, nach Erstellung einer tierärztlichen Diagnose und ggf. eines Antibiogramms, eine Resistenzbildung vermieden werden. Die Beschränkung auf wenige Antibiotikaklassen erhöht jedoch den Selektionsdruck und führt zu einer noch schnelleren Entwicklung von Resistenzen“, erklärt Moder.

Die Tiermedizin habe durch eine 60-prozentige Senkung der Antibiotikamengen gezeigt, dass man seit Jahren verantwortungsvoll mit der Resistenzproblematik umgehe und Antibiotika nur gezielt für eine notwendige Therapie einsetze. Dies gelte auch auf europäischer Ebene. Der Kampf gegen antimikrobielle Resistenzen (AMR) sei eine Gemeinschaftsaufgabe der Human- und Tiermedizin, die nicht nur zu Lasten der Tiere gehen dürfe.

Ablenkungsmanöver der Humanmedizin?

Der in der Abstimmung stehende delegierte Rechtsakt sei ein Paradebeispiel für einen One-Health-Ansatz, da er auf dem wissenschaftlichen Gutachten der EMA basiere, das Expertenmeinungen sowohl auf Seite der menschlichen Gesundheit wie auch auf Seite der Tiergesundheit berücksichtige. „Über die Interessen derer, die den delegierten Rechtsakt ablehnen wollen, kann man daher nur spekulieren. Es scheint fast so, als ob man damit das Ende der konventionellen Tierhaltung forcieren wolle, obwohl die Verbesserung von Tiergesundheit und Tierschutz nicht in den Anwendungsbereich der Tierarzneimittelverordnung fällt, und die den Entschließungsantrag unterstützenden humanmedizinischen Verbände von der im humanmedizinischen Bereich selbst verursachten Resistenzproblematik ablenken wollen“, mutmaßt bpt-Präsident Moder.

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