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Tierärztliche Hausapotheken

Tierärzte empört - Bundesrat will neue Bürokratie beschließen

Statt Bürokratieabbau dürften bald weitere zusätzliche Auflagen auf die Tierärzte zukommen. Neben der Hausapothekenverordnung sind es vor allem zwei Empfehlungen, die für Verärgerung sorgen.

Lesezeit: 3 Minuten

Statt einem Abbau dürfte auf die Tierärzte demnächst neue Bürokratie zukommen. Denn der Bundesrat berät am 27. September unter Tagesordnungspunkt 68 über die Novelle der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche Hausapothekenverordnung - TÄHAV). Die vorgesehenen Regelungen dieser Verordnung dienen einer umfassenden Anpassung an das europäische Tierarzneimittelrecht.

Außerdem stimmt die Länderkammer über die Annahme der Ziffern Nr. 7 und Nr. 10 der Empfehlungsdrucksache 338/1/24 ab. Selbst das Bundesagrarministerium würde die Empfehlung Nr. 7 mit Blick auf das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern, Bürokratie abzubauen nachdrücklich ablehnen, empört sich der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt).

Worum geht es bei Empfehlung Nr. 7?

Gegenstand der Empfehlung Nr. 7 ist es, die Angaben „Diagnose" und „Chargennummer" (des Arzneimittels) zusätzlich zu den neuen und vereinfachten Dokumentationspflichten über Erwerb, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln zu ergänzen.

Aus Sicht der Tierärzte führt das aber ein wesentliches Ziel der TÄHAV-Novelle, nämlich die „1:1- Anpassung" an die verbindlichen EU-Vorgaben und damit eine Reduzierung und Vereinfachung der tierärztlichen Dokumentations- und Nachweispflichten, ad absurdum. Hinzu komme, dass diese Angaben nutzlos sind, schreibt der bpt in einer Stellungnahme weiter. Weil es in den letzten zwanzig Jahren keinen einzigen Fall gegeben habe, bei dem ein Arzneimittelrückruf zwingendermaßen über die zusätzliche Dokumentation der Chargennummer auf dem Anwendungs- und Abgabebeleg erfolgt sei.

Für solche Rückrufe sei immer die schon jetzt, auch von der EU weiterhin geforderte, Dokumentation der Chargennummer in der Praxis ausreichend. Zudem lasse sich die Richtigkeit der Angabe „Diagnose“ in der Überwachungspraxis nicht kontrollieren, zeigt sich der Verband verärgert.

Empfehlung Nr. 10 zeigt Misstrauen der Politik

Auch die Empfehlung Nr. 10 vermittelt laut bpt das mangelnde Vertrauen der Politik in die Tierärzteschaft und Landwirtschaft und bedeute einen weiteren Aufbau von Bürokratie, indem ein zusätzlicher Satz auf der tierärztlichen Verschreibung zu ergänzen ist, der den doppelten Bezug von Arzneimitteln durch Tierhaltende ausschließen soll.

Dieser Satz bedeute mehrere Dokumentationsvorlagen, spreche dem Personal in öffentlichen Apotheken die Kompetenz ab und störe ggf. auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen  Tierärzten und Tierhaltern, so der Verband. Das sei weder im Sinne des Bürokratieabbaus und der Vereinfachung von Dokumentationspflichten noch zielführend.

Wer will da noch Tierarzt werden?

Für den bpt ist das alles „unnötige Bürokratie“. Dabei gehe in Zeiten von (Nutz-)Tierärztemangel ohnehin schon viel zu viel Arbeitszeit für Bürokratie drauf. „Wer soll also künftig noch die Arbeit am Tier machen, wenn wir die vorhandenen Tierärztinnen und Tierärzte noch mehr be- und nicht entlasten? Hier geht es um den Erhalt der flächendeckenden tierärztlichen Versorgung!“, stellt der Verband klar.

Entsprechend empört ist die Tierärzteschaft. Sie fordert die Politik dringend dazu auf, zu ihrem Wort zu stehen, endlich Bürokratie ab- statt aufzubauen und die Empfehlungen Nr. 7 und 10 abzulehnen.

 

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