Mehrere Tierschutzorganisationen lehnen den „Referentenentwurf einer Verordnung zur Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen" ab. Sie fordern die Beibehaltung des Tierärztevorbehalts für die Anwendung von Isofluran.
Nach Ansicht von Ina Müller-Arnke von der Stiftung Vier Pfoten darf die Vollnarkose beim Schwein genauso wie bei Hunden und Katzen nur durch den Tierarzt erfolgen. „Es gibt keinen Grund und keine gesetzliche Rechtfertigung, warum man Ferkel hier anders behandeln sollte. Eine Anwendung durch Laien würde weiterem Tierleid Tür und Tor öffnen. Niemand kann kontrollieren, ob die Tiere überhaupt eine Narkose erhalten, geschweige denn, ob diese richtig erfolgt ist“, sagte sie und verwies auf angebliche Erfahrungen aus der Schweiz. Hier hätte sich gezeigt, dass die Anwendung durch Tierhalter nicht sicher funktioniert.
Bereits geringfügige Abweichungen des Isoflurangehaltes während der Narkose führten zu starken Schwankungen der Narkosetiefe. Auch in Abhängigkeit des Alters schwanke die Betäubungseffektivität zwischen 55 und 77 %. Daher sollten die Beurteilung und die Steuerung der Narkosetiefe ausschließlich vom behandelnden Veterinärmediziner durchgeführt werden. Abgesehen davon verfüge Isofluran über eine geringe schmerzausschaltende Wirkung während der Dauer der Anästhesie. Aus diesem Grunde müsse die Narkose gemeinsam mit einem injizierbaren Schmerzmittel durch den Tierarzt sichergestellt und dokumentiert werden, heißt es. Dieser müsse auch laufend die Temperatur des Tieres überwachen. Weitere bekannte Risiken seien eine herabgesetzte Atmung, ein verlangsamter Herzschlag und starker Blutdruckabfall. „Daher gehört die Anästhesie unter Isofluran nicht in Laienhand. Sie ist ein massiver Eingriff in das Nervensystem des Tieres und stellt immer ein Risiko dar“, so die Tierschützerin.
Vier Pfoten priorisiert die Ebermast mit und ohne Immunokastration. Wenn überhaupt sollte die Isoflurannarkose auch nur als Brückentechnologie fungieren, bis die Ebermast in der Breite Eingang in die Praxis gefunden hat.
Kurz kommentiert:
Verkehrte Welt: Da fordern Tierschützer vehement den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration und wenn dann endlich klar ist, welche Verfahren die Landwirte in Zukunft anwenden dürfen, wird wieder eifrig kritisiert. Dass die Isofluran-Narkose - genauso wie jedes andere Verfahren auch - Schwächen hat, ist unbestritten. Man muss aber auch bedenken, dass die Landwirte Verfahren brauchen, die in den Arbeitsalltag integriert werden können.
Unverständlich ist, warum einige Tierschutzorganisationen die Anwendung von Isofluran durch „Laien“ kritisieren. Klar geregelt ist doch schon jetzt, dass der Anwender zuerst an Schulungen teilnehmen muss. Ein entsprechender Referentenentwurf aus dem BMEL liegt bereits vor, Ende Mai soll der Bundestag darüber abstimmen. Der Gipfel ist aber, dass einige Tierschützer die Landwirte unter Generalverdacht stellen, weil niemand kontrollieren könne, ob die Narkose tatsächlich gesetzt wurde. Das stimmt so nicht, die Geräte verfügen über entsprechende Sicherungssysteme, die jede Anwendung aufzeichnen! Natürlich kann man sich nicht 100 %ig gegen schwarze Schafen schützen, denn gegen kriminelle Energie ist man machtlos. Wichtig ist deshalb, dass Übeltäter hart bestraft werden und die Abschreckung groß ist.