Die Kontrolle der Tiergesundheit und der Einhaltung des Tierschutzes in Tierhaltungen soll künftig risikoorientiert von Amtsveterinären durchgeführt werden. Dafür benötigen die Kontrolleure jedoch Leitlinien, fordert der Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT). Man brauche Grundlagen für eine vergleichbare Einschätzung der vorzuhaltenden Überwachungskapazitäten in allen Ländern, erklärte BbT-Präsident Dr. Holger Vogel anlässlich des 39. Internationalen Veterinärkongresses, der jetzt in Bad Staffelstein stattfand.
Wie oft und wie intensiv soll geprüft werden?
Amtstierärzte seien dafür verantwortlich, dass sie die Betriebe vor Ort mit angemessener Häufigkeit und Gründlichkeit überprüften. Allerdings hätten sie dafür keinen Vergleichsmaßstab. Daraus erwüchsen Risiken für die Amtstierärzte. „Das richtige Maß bei der Kontrollintensität darf nicht einer Individualentscheidung überlassen bleiben, sondern ist gesellschaftspolitisch zu definieren“, betonte Vogel. Schließlich hänge davon nicht zuletzt die Zahl des Kontrollpersonals ab. In der Lebensmittelüberwachung sei man deutlich klarer strukturiert.
Fachgebietsübergreifende Betrachtung
In diesem Zusammenhang erneuert der BbT-Präsident seine Forderung, für die Kontrollintensität eine belastbare Datengrundlage zu schaffen. Nur dann seien die Veterinärbehörden in der Lage, von Unternehmen ausgehende Risiken adäquat zu erfassen und zu bewerten. Dabei komme es vor allem auf eine fachgebietsübergreifende Betrachtung an.