Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen (10.03.21) Kabinettssitzung eine von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner vorgelegte Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Danach soll die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen nicht nur in den Tierhaltungsbetrieben selbst kontrolliert werden, sondern zusätzlich auch durch die Untersuchung von Tierkadavern in Verarbeitungsbetrieben Tierischer Nebenprodukte, den sogenannten VTN-Betrieben.
Untersuchung der Tiho Hannover
Begründung: Studien würden zeigen, dass in VTN-Betrieben an den Tierkadavern tierschutzrelevante Befunde erhoben werden können – zum Beispiel gebrochene Gliedmaßen, Wunden oder Abmagerungen. Solche Befunde gäben Hinweise auf Probleme in den Betrieben, in denen die Tiere zuvor gehalten wurden. Durch zusätzliche Kontrollen in VTN-Betrieben könnten daher Anhaltspunkte dafür gewonnen werden, in welchen Tierhaltungsbetrieben möglicherweise Tierschutzverstöße stattfinden. Diese könnten so künftig besser erkannt und zielgerichteter verfolgt werden.
Damit beruft sich das BMEL im Wesentlichen auf eine von der Tierärztlichen Hochschule Hannover durchgeführte und 2017 veröffentlichte Studie, aus der hervorgeht, dass in VTN-Betrieben regelmäßig tote Tiere angeliefert werden, die Anzeichen einer bereits seit längerer Zeit bestehenden Erkrankung aufweisen, die mit erheblichen Schmerzen und Leiden verbunden gewesen sein dürfte. Die Landesregierung Niedersachsen hatte daraufhin 2019 eine Bundesratsinitiative gestartet. Deren Ziel war es, rechtlich die Möglichkeit von routinemäßigen Tierschutzkontrollen in VTN-Betrieben zu fordern. Diese Initiative hat die Bundesregierung mit ihrem gestrigen Kabinettsbeschluss aufgegriffen.
Alle Falltiere müssen gekennzeichnet werden
Konkret ist vorgesehen, dass VTN-Betreiber verpflichtet werden, Tierschutzkontrollen in ihren Anlagen zuzulassen und die zuständigen Behörden bei diesen Kontrollen zu unterstützen. Zudem sollen Tierhalter verpflichtet werden, Tierkadaver zum Zweck der Rückverfolgbarkeit zu ihrem Herkunftsbetrieb zu kennzeichnen. Das gilt für verendete Mastschweine ebenso wie nicht überlebensfähige oder erdrückte Saugferkel.
ISN befürchtet Bürokratiemonster
Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) vertritt die Auffassung, dass die Behörden selbstverständlich allen Verdachtsmomenten auf Tierschutzvergehen nachgehen müssen. Wenn man jedoch alle an eine Tierkörperbeseitigungsanlage gelieferten Tiere kontrollieren wolle, drohe ein weiteres Bürokratiemonster mit hohem Kontroll- und Nachverfolgungsaufwand. Hier brauche es stattdessen praktikablere Lösungen.
Der von Ministerin Klöckner vorgelegte Gesetzentwurf muss jetzt noch das parlamentarische Verfahren im Bundestag und Bundesrat durchlaufen.