Ein Hersteller von Fleischsubstituten hat im US-Bundesstaat Louisiana mit einer Klage gegen die dortigen Bezeichnungsvorschriften für die eigenen Erzeugnisse am Montag vergangener Woche einen gerichtlichen Erfolg erzielt. Nach dem Urteil des Richters Brian A. Jackson vom US-Bezirksgericht für den Middle District of Louisiana in der Hauptstadt Baton Rouge ist das betreffende Landesgesetz verfassungswidrig und schränkt die Werbesprache unzulässig ein.
Die Tofurky Company habe als Kläger überzeugend dargelegt, dass Verbraucher keineswegs durch Produktnamen irregeführt würden, die Begriffe wie „Geflügel“, „Burger“, „Schinken“, „Bacon“ und „Wurst“ mit Attributen wie „vegan“ und „pflanzenbasiert“ kombinierten. Dagegen sei das geltende Landesgesetz, das solche Bezeichnungen verbiete, nicht nachvollziehbar.
Der Geschäftsführer der Tofurky Company, Jaime Athos, erklärte, das Gesetz verschaffe den Fleischproduzenten einen unfairen Wettbewerbsvorteil. „Dieses Urteil ist eine Warnung für die Gesetzgeber in anderen Bundesstaaten, die offensichtlich vergessen haben, dass sie den Interessen ihrer Wähler zu dienen haben und nicht allein denen bestimmter Firmen“, sagte Athos.
Einheitliche Leitlinie für Bezeichnung von pflanzlichen Ersatzprodukten geplant
Allerdings sind die Kennzeichnungsvorschriften für Fleisch- und auch für Milchsubstitute in den einzelnen Bundesstaaten recht unterschiedlich. Teilweise ist die Werbung mit Produktbezeichnungen wie „Pflanzenbasierte Wurst“ ausnahmslos verboten, während woanders zum Beispiel lediglich Vorschriften für die Schriftgröße von Attributen wie „Pflanzenbasiert“ und „Vegan“ greifen.
Unterdessen plant die US-Behörde für Lebensmittelsicherheit (FDA) in Washington, bis Ende Dezember 2022 eine Leitlinie für die Bezeichnung von pflanzenbasierten Alternativen für Lebensmittel aus der Tierproduktion sowie für das Labeling von „pflanzenbasierter Milch“ vorzulegen.