Die anhaltenden Diskussionen um die Nutztierhaltung in Deutschland bereiten auch den Schlachtern Kopfschmerzen. Es herrscht vielerorts Unsicherheit darüber, wie viele Schweine in Deutschland in Zukunft noch produziert werden. Sollten die Bestände deutlich sinken, könnten einige Unternehmen Probleme mit der Rohstoffsicherung bekommen. Westfleisch will das verhindern und setzt weiter auf die vertragliche Bindung mit seinen Lieferanten.
Wie Einkaufsleiter Heribert Qualbrink im Rahmen der Westfleisch-Infotage erklärte, hat man bei den BestSchwein-Verträgen finanziell nachgelegt. „Der Grundpreis liegt seit dem 1. Januar 2020 bei plus 1 Cent über VEZG-Notierung, den BestSchweinzuschlag haben wir gestrichen. Zuvor lag der Grundpreis 2 Cent darunter, der BestSchweinzuschlag betrug 70 bzw. 80 Cent“, so Qualbrink. Deutlich reduziert wurde die Zahl der Mengenstaffeln. Es gibt jetzt nur noch 5 statt 9 Größenstaffeln. Der Salmonellenzuschlag bleibt konstant bei plus 20 Cent (Kategorie II) bzw. plus 40 Cent (Kategorie I). Sollte ein Betrieb vorrübergehend in Kategorie III abrutschen, erfolgt kein finanzieller Abzug. Aktuell haben sich 2.090 Betriebe mit 5,6 Mio. Schweinen vertraglich an Westfleisch gebunden. Bei einer Jahresschlachtmenge von 7,7 Mio. Schweinen hat Westfleisch damit fast drei Viertel seiner Schweinelieferungen vertraglich abgesichert.
15.000 Improvac-Eber
Gas gibt Westfleisch momentan beim Thema Improvac. In diesem Jahr sollen im Rahmen des „100.000 Eber“-Projektes rund 15.000 Improvac-Eber aus Vertragsbetrieben an die Unternehmen Rewe und Edeka geliefert werden, mit denen man in gezielten Projekten eng zusammenarbeitet. Der Lieferzeitraum ist auf drei Monate begrenzt, Vertragsbetriebe können hier eine unbegrenzte Menge an geimpften Tieren liefern. Gezahlt wird nach Westfleisch-Standardmaske abzüglich 3 Cent. „Unser Ziel ist, die Kunden zu überzeugen und die uneingeschränkte Vermarktung der geimpften Tiere zu erreichen“, betonte Qualbrink.
Eine klare Position bezog er zum Thema Ebermast. „Die Vermarktung ist und bleibt begrenzt, weil die Fleisch- und Fettqualitäten nicht für alle Vermarktungswege passen“, so Qualbrink. Der Westfleisch-Manager sagte, dass Westfleisch zwar weiterhin neue Ebermastverträge abschließt, im Rahmen einer Zusatzvereinbarung aber die Eber-Impfung im Bedarfsfall einfordern kann. Altverträge hingegen genießen Bestandsschutz.