Die Vermarktung von Ferkeln und Schlachtschweinen gestaltet sich angesichts der ASP-Problematik momentan schwierig. Der Verband der Fleischwirtschaft (VdF) weist darauf hin, dass Schweinehalter beim Tierverkauf die im „Muster-Krisenhandbuch Afrikanische Schweinepest für Schlachtbetriebe“ vorgeschlagene Zusatzerklärung ausfüllen sollten. Diese lautet wörtlich:
„Hiermit wird bestätigt, dass diese Schlachtschweine nicht aus einem Sperrbezirk, Beobachtungsgebiet, gefährdeten Gebiet (bzw. Kerngebiet) i.S.d. SchwPestV stammen. Mein/Unser Betrieb unterliegt zurzeit keiner amtlichen Sperre.“
Die Zusatzerklärung kann z.B. durch Stempeltext oder einen Aufdruck auf dem Lieferschein erscheinen. Die Empfehlung dient der Vereinheitlichung des Kauf- und Anlieferungsprozesses, um dadurch eine effiziente Abwicklung zwischen dem Lieferanten und dem Schlachtbetrieb sicherzustellen.