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Afrikanische Schweinepest

Zusatzerklärung beim Tierverkauf nicht vergessen!

Schweinehalter sollten jetzt beim Tierverkauf eine im „Muster-Krisenhandbuch Afrikanische Schweinepest für Schlachtbetriebe“ vorgeschlagene Zusatzerklärung ausfüllen.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Vermarktung von Ferkeln und Schlachtschweinen gestaltet sich angesichts der ASP-Problematik momentan schwierig. Der Verband der Fleischwirtschaft (VdF) weist darauf hin, dass Schweinehalter beim Tierverkauf die im „Muster-Krisenhandbuch Afrikanische Schweinepest für Schlachtbetriebe“ vorgeschlagene Zusatzerklärung ausfüllen sollten. Diese lautet wörtlich:

„Hiermit wird bestätigt, dass diese Schlachtschweine nicht aus einem Sperrbezirk, Beobachtungsgebiet, gefährdeten Gebiet (bzw. Kerngebiet) i.S.d. SchwPestV stammen. Mein/Unser Betrieb unterliegt zurzeit keiner amtlichen Sperre.“

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Die Zusatzerklärung kann z.B. durch Stempeltext oder einen Aufdruck auf dem Lieferschein erscheinen. Die Empfehlung dient der Vereinheitlichung des Kauf- und Anlieferungsprozesses, um dadurch eine effiziente Abwicklung zwischen dem Lieferanten und dem Schlachtbetrieb sicherzustellen.

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