Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) erstattet 80 % der aufgewendeten Behandlungskosten. Das Maximum der erstatteten Leistung liegt bei 80 € pro Sitzung und bei 250 € pro Kalenderjahr. Welche Voraussetzungen hierfür gegeben sein müssen, ist auf der Homepage der SVLFG nachzulesen: www.svlfg.de/osteopathie
Welche Kosten Krankenkassen für eine osteopathische Behandlung übernehmen, variiert stark. Einige Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten, manche haben die Osteopathie nicht im Leistungspaket. Informieren Sie sich deshalb vor einer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.
Eine Liste aller Krankenkassen finden Sie auf der Homepage des „Verbands der Osteopathen Deutschland e.V.“ unter www.osteopathie.de.
Hier ist auch eine Übersicht der Therapeuten zusammengestellt.