Ab Montag, 11. Januar 2021, 12:00 Uhr können Landwirte einen Antrag auf Förderung bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank einreichen. Wer und was in welcher Höhe gefördert wird, haben wir hier für Sie zusammengestellt. Grundsätzlich gilt: Den erhofften Zuschuss von bis zu 40 % erhalten Antragsteller nur in Kombination mit einem Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank, das mindestens 60 Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen muss.
Keine Förderung ohne Hausbank
Das Darlehen müssen Landwirte über ihre Hausbank beantragen, die das Darlehen später dann auch auszahlt. Die Steuerberatungsgesellschaft Ecovis empfiehlt in diesem Zusammenhang ein Vorgespräch mit dem Bankberater. Anschließend könne der Antrag bei der Rentenbank gestellt werden. Den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag müssen sie dann wiederum an die Hausbank weiterleiten. Erst wenn sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben, dürfen Landwirte mit dem geförderten Vorhaben beginnen.
Wichtig sei zudem, dass Landwirte, die ihre Umsätze pauschalieren, eine Bescheinigung des Steuerberaters oder des Finanzamtes einreichen müssen, damit sie auch für die Umsatzsteuer eine Förderung erhalten. Denn diese können sie nicht als Vorsteuer abziehen. Bei regelbesteuernden Unternehmern ist nur der Nettobetrag der Investition förderfähig.
Antrag schnell stellen
„Landwirte, die die Förderung beantragen wollen, sollten schnell sein. Denn der Fördertopf ist begrenzt. Es kann also sein, dass er relativ schnell aufgebraucht ist“, empfiehlt Ecovis-Fördermittelexperte Andreas Steinberger aus Dingolfing. Zudem weist er darauf hin, dass auf die Förderung kein Rechtsanspruch besteht. Bei einer Ablehnung des Antrags haben Landwirte also relativ schlechte Karten, sich gegenüber der Bewilligungsstelle durchzusetzen.