Im Kampf gegen die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit stellt der Freistaat Bayern kurzfristig mehrere zehntausend Impfstoffdosen (BTV-8-Impfstoff) zur Verfügung, meldet das Umweltministerium. Weitere rund 1 Million Impfstoffdosen sind bei verschiedenen Herstellern für eine Abnahme durch bayerische Tierärzte reserviert und können ab Juni bezogen werden.
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betont: "Der Freistaat gibt mit den Sofortmaßnahmen Rückenwind dafür, die Impfrate für ganz Bayern deutlich zu steigern. Wir setzen auf die Mitverantwortung der Tierhalter, ihre Bestände mit den vorgesehenen Maßnahmen bestmöglich zu schützen." In Bayern seien derzeit 6 Prozent der Rinder geimpft, in Baden-Württemberg beispielsweise 40 Prozent.
Mehr Risiko als gedacht – neue Regeln ab 18. Mai
Ab dem 18. Mai dürfen nur noch Kälber aus Restriktionszonen innerhalb Deutschlands verbracht werden, wenn sie von Muttertieren stammen, die gegen die Blauzungenkrankheit geimpft sind. Das bisher in Bayern praktizierte Verfahren des Verbringens nach Freitestung ist dann nicht mehr möglich. Hintergrund ist eine aktualisierte Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI). Das Bundeslandwirtschaftsministerium und die anderen Länder haben daraufhin beschlossen, die bisherigen Verbringungsregelungen anzupassen – sie waren bis zum 30. Juni vorgesehen.
Glauber: "Jetzt gilt es, schnell und wirksam Lösungen für die Tierhalter zu finden. Gefordert ist dabei vor allem auch der Bund: Er muss unter anderem nach Möglichkeiten suchen, wie die Landwirte Kälber nicht geimpfter Muttertiere vermarkten können, beispielsweise auch in andere Mitgliedstaaten. Der Schutz vor der Tierseuche muss mit den Belangen der Landwirte in Einklang gebracht werden."
Bislang kein Ausbruch in Bayern
Das Tierseuchenrecht sieht vor, dass um Betriebe, die von der Blauzungenkrankheit betroffen sind, eine Restriktionszone von 150 Kilometern eingerichtet wird. Die genaue Abgrenzung erfolgt in Bayern durch die Landratsämter. Sie erlassen dazu vor Ort Allgemeinverfügungen. Beim Handel mit Tieren aus der Restriktionszone kommt es zu Beschränkungen. Das Verbringen in Mitgliedstaaten und Gebiete, die offiziell als frei von Blauzungenkrankheit anerkannt sind, ist nur bei Einhaltung bestimmter unionsrechtlichen Bestimmungen möglich, zum Beispiel bei bestehendem Impfschutz gegen die Blauzungenkrankheit. Bisher gibt es in Bayern keinen Ausbruch der Blauzungenkrankheit. Die Restriktionszonen in Bayern gehen auf Ausbrüche in anderen Ländern zurück.
80% Abdeckung nötig
Diskussionen um die Notwendigkeit der Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit wurden bereits in den Jahren 2006 bis 2009 während des erstmaligen größeren Auftretens der Blauzungenkrankheit in Deutschland geführt. Damals zeigte sich, dass es einer Impfabdeckung von über 80 Prozent bedarf, um die Ausbreitung des Virus grundsätzlich zu verhindern.