Das bayerische Kabinett hat eine Landarztquote für Medizinstudenten auf den Weg gebracht. Laut dem Beschluss werden ab dem Wintersemester 2020/21 bis zu 5,8 % aller Medizinstudienplätze pro Wintersemester in Bayern für diejenigen Studenten reserviert, die später als Hausärzte im ländlichen Raum tätig werden wollen.
Mit der Annahme des Studienplatzes verpflichteten sich die Studierenden, nach Studium und Weiterbildung mindestens zehn Jahre in einer Region zu arbeiten, die unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht sei.
Die Minister einigten sich zudem darauf, dass für den Beginn eines Medizinstudiums im Rahmen der Landarztquote das Abitur nicht entscheidend sein wird. Vielmehr erhielten auch diejenigen Bewerber eine Chance, die fachlich sowie praktisch bereits in einem Gesundheitsberuf qualifiziert und gleichzeitig an einer Tätigkeit im ländlichen Raum interessiert seien.
Daneben beschloss das Kabinett, zur Aufrechterhaltung einer wohnortnahen medizinischen Versorgung Kommunen künftig stärker zu unterstützen, die sich besonders für den Erhalt und die Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung vor Ort engagieren wollen. Hierzu solle in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden ein Förderprogramm der Staatsregierung aufgelegt werden.