Die bayerische Regierung will den Flächenfraß eindämmen. Dazu beschloss sie eine Änderung des Landesplanungsgesetzes. Demnach soll eine Richtgröße von 5 ha pro Tag für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen eingeführt werden, die schrittweise bis 2030 angestrebt wird.
Flächensparen dürfe kein Selbstzweck sein, betonte die Regierung.
Mehr Menschen, mehr Fläche
Unter Siedlungs- und Verkehrsflächen fielen zum Beispiel auch Photovoltaik-(PV)-Freiflächenanlagen, Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze oder Hausgärten. Nur rund die Hälfte der Siedlungs- und Verkehrsfläche sei tatsächlich versiegelt.
Zu beachten seien auch Herausforderungen wie der wachsende Wohnraumbedarf einer wachsenden Bevölkerung, der Ausbau von erneuerbaren Energien, der Bedarf der Wirtschaft zur Sicherung der Arbeitsplätze und das Verfassungsziel von gleichwertigen Lebens- und Arbeitsverhältnissen in allen Landesteilen.
Flächenmanager passen auf
Angestrebt würden zudem die Sicherung von Naturräumen, von land- und forstwirtschaftlichen Flächen und kompakten Siedlungsstrukturen, die Vorteile für Kommunen, Wirtschaft und Bürger brächten. Die Regierung wies darauf hin, dass seit Beginn der Flächensparoffensive des Freistaats bereits in allen Regierungsbezirken Flächensparmanager für einen sparsameren Umgang mit Flächen eingesetzt würden.
Der tatsächliche Flächenbedarf bei Bauleitplanungen werde kritischer geprüft und das Anbindegebot im Landesentwicklungsprogramm evaluiert. Ferner seien Regionalkonferenzen zur Information, Sensibilisierung und Vermittlung guter Beispiele aus der Praxis in unterschiedlichen Planungsregionen durchgeführt worden.
Schwierige Umsetzung
Wirtschaftsminister Hubert Aiwangervon den Freien Wählern sieht beim Flächensparen Staat, Kommunen und Wirtschaft gleichermaßen gefordert. Flächensparen dürfe aber nicht wirtschaftliche Entwicklung verhindern oder knappen Wohnraum weiter verteuern, betonte Aiwanger. Nach seinen Angaben wurden zuletzt in Bayern täglich im Schnitt rund 10 ha für neue Siedlungs- und Verkehrszwecke in Anspruch genommen.