Baden-Württemberg unterstützt die Modernisierung ländlicher Wege im Doppelhaushalt 2018/19 mit insgesamt 5 Mio Euro. Darauf hat das Stuttgarter Agrarressort hingewiesen. „Nach der Veröffentlichung der Fördervorschrift zur Modernisierung ländlicher Wege im Jahr 2018 können schon früh im Jahr 2019 weitere zehn Anträge der Gemeinden gefördert werden", erklärte Agrar-Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch anlässlich der Übergabe des Bewilligungsbescheids an die antragstellenden Gemeinden in Stuttgart.
Damit sind nach Angaben der Staatssekretärin bereits 38 Anliegen der Gemeinden in den Genuss einer Unterstützung durch das Land gekommen. Sie verwies auch auf den maroden Zustand einiger Wege. Sehr viele seien in Zeiten gebaut worden, in denen die Entwicklung der landwirtschaftlichen Maschinen und damit der heutzutage notwendige Ausbaustandard noch „in weiter Ferne“ gelegen habe.
Laut dem Stuttgarter Agrarressort will Baden-Württemberg im Doppelhaushalt 2020/21 weitere 5 Mio Euro für die Modernisierung ländlicher Wege bereitstellen. Das Wegenetz sei unabdingbar für die Unterstützung der Landwirtschaft. Zudem seien multifunktionale, moderne Wegestrukturen auch für Rad- und Wandertouren sowie für Spaziergänge in der Gemeinde geeignet. Zuständig für den ländlichen Wegebau sind den Ressortangaben zufolge die unteren Flurneuordnungsbehörden bei den Landratsämtern. Sie stünden den Gemeinden bei Bedarf beratend zur Seite und leiteten die Anträge an die Bewilligungsstelle, das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung, weiter.