Die Landesregierung in Baden-Württemberg will die Nutztierhaltung mit modernen Standards weiter verbessern. Dazu brauchten die Tierhalter aber Unterstützung bei der Umstellung von Nutztierhaltungen auf noch tierfreundlichere Verfahren, erklärte Landwirtschaftsminister Peter Hauk in Stuttgart.
„Zusätzliche Auflagen und Bürokratie dürfen gesellschaftlich erwünschte Verbesserungen bei der Tierhaltung dabei nicht behindern“, betonte der Minister. Insbesondere Vorschriften zur Luftreinhaltung sollten dem Neubau oder Umbau von Nutztierhaltungen zu tierfreundlicheren Systemen nicht im Weg stehen, betonte Hauk.
Dem Stuttgarter Agrarressort zufolge hat sich der Landesbeirat für Tierschutz in den vergangenen beiden Sitzungen mit den Auswirkungen der aktuellen Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) auf die tiergerechte Ausgestaltung von Nutztierhaltungen befasst. Der Tierschutzbeirat unterstützt dabei die Position der Agrarministerkonferenz (AMK) vom September 2019, in der eine Beseitigung von in der Novelle enthaltenen Hemmnissen für eine stärkere Orientierung am Tierwohl gefordert wurde.
Insbesondere müsse vermieden werden, so der Tierschutzbeirat, dass aufgrund einiger in der Novelle der TA Luft vorgesehenen Änderungen die Weiterentwicklung der Tierhaltung in Richtung eines Mehr an Tierwohl behindert werde. Insbesondere bei kleineren Nutztierhaltungen müsse die Einrichtung tiergerechter Haltungsverfahren mit Außenklima und Auslauf ohne zusätzliche Behinderungen und Auflagen zur Luftreinhaltung weiter möglich sein.