Um wegen der Corona-Pandemie direkte Kontakte zu vermeiden, rät das Landwirtschaftsministerium den Landwirten in einer Mitteilung eindringlich, die Anträge digital über ein Online-Verfahren im Serviceportal iBALIS einzureichen. Die Sachberater am jeweils zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) sollen Fragen telefonisch über eine Hotline-Nummer beantworten.
Zudem habe jeder Antragsteller in einem Anschreiben einen persönlichen Telefon-Termin bei seinem Sachbearbeiter erhalten. Während diesem soll der Sachbearbeiter den Antrag mit dem Landwirt online am Bildschirm durchgehen und offene Fragen rechtzeitig vor Fristende klären. Das persönliche Erscheinen im Amt sei demnach nicht notwendig. „Ich bin stolz darauf, dass wir durch Digitalisierung unseren Service verbessern und gerade in Zeiten von Corona die Zahl der Kontakte verringern können“, erklärte Agrarministerin Michaela Kaniber hierzu. Antragsschluss für den Mehrfachantrag 2021 ist der 17. Mai.
Ausgleichszahlungen für Gewässerrandstreifen aufgenommen
Neben den Direktzahlungen können die Landwirte mit dem Mehrfachantrag auch die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und die Auszahlung der Agrarumweltmaßnahmen beantragen. Erstmals umfasst der Mehrfachantrag auch die Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen (GWZ), die Landwirte zum Schutz und zur naturnahen Entwicklung der Gewässer angelegt haben. Voraussetzung ist, dass die Gewässerrandstreifen in der Feldstückskarte vorher digitalisiert werden.