Praxisgerechte Fristen für die Umstellung der Registrierkassen hat Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger gefordert. Angaben seines Hauses zufolge müssen Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen oder Kassensystemen diese ab 1. Januar 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausrüsten.
Bereits jetzt sei jedoch absehbar, dass eine flächendeckende Ausrüstung aller Kassen bis zum Jahreswechsel nicht möglich sei. Eine entsprechende Gerätetechnik sei noch nicht auf dem Markt verfügbar. „Die Markteinführung ist noch nicht gewährleistet, deshalb bin ich für eine Nichtbeanstandungsregelung bis 31. Dezember 2021 und Härtefallregelung“, erklärte Aiwanger. Er unterstützte damit die Forderung mittelständischer Betriebe aus dem Lebensmittelhandwerk.
Der Freie-Wähler-Politiker stellte klar, dass der Kampf gegen Steuerhinterziehung wichtig sei, damit „der Ehrliche nicht der Dumme ist“. Aber der Staat könne im Kassengesetz nicht Unmögliches verlangen. Der Wirtschaftsminister erwartet praxisgerechte Fristen für die Einzelhändler zur Umstellung. Erst müssten passgenaue Sicherheitslösungen vorliegen, dann folge die Einführung und dann die Kontrolle. „Ich lasse unsere inhabergeführten Betriebe nicht unter Generalverdacht stellen“, unterstrich Aiwanger. Zuletzt hatte bereits der Zentralverband Gartenbau (ZVG) Kritik am Zeitplan für die verpflichtende Ausstattung von Registrierkassen mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem und einem zertifizierten Sicherungssystem geübt