Erst im vergangenen Jahr hatte der Bund die Grundsteuerreform beschlossen und sich auf ein wertabhängiges Verfahren geeinigt. Allerdings löste das nicht in allen Bundesländern Begeisterung aus. Die Regierung erkaufte sich die Zustimmung im Bundesrat daher mit einer Länderöffnungsklausel. Danach können die Bundesländer eigene Grundsteuergesetze auf den Weg bringen.
Die grün-schwarze Regierung in Stuttgart macht davon nun Gebrauch und favorisiert das Bodenwertmodell. Es besticht durch seine einfache Berechnung: Die Grundstücksfläche wird lediglich mit dem Bodenrichtwert multipliziert und das Ergebnis dann mit der Steuermesszahl. Heraus kommt der Steuermessbetrag, auf den dann der jeweilige Hebesatz der Kommunen angewandt wird. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke gibt es einen Abschlag. Beim Bundesmodell sind hingegen mehr Faktoren zu berücksichtigen: der Bodenrichtwert, die Grundstücksfläche, Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und das Gebäudealter. Die neue Grundsteuer soll ab 2025 gelten.