Ein neues Gesetz ermöglicht in Südtirol den Abschuss des Wolfs im Falle einer Gefährdung. Eine Tatsache, die in der italienischen Landespolitik für viel Zündstoff sorgt.
Die autonome norditalienische Provinz Südtirol hat ein neues Landesgesetz erlassen, das den Abschuss von Wölfen und anderen Großraubtieren in bestimmten Fällen ermöglicht. Ziel sei es, die Berglandwirtschaft aktiv zu schützen, erklärte Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher. Südtirol habe dabei rechtens von seiner Sonderstellung als autonome Provinz Gebrauch gemacht, und europäisches Recht in Länderrecht umgesetzt, so Kompatscher weiter. In Sachen Berg- und Almlandwirtschaft in Italien habe Südtirol unumstritten die primäre Zuständigkeit.
Konkret sieht das Gesetz die Entnahme, den Fang oder den Abschuss einzelner Bären und Wölfe in bestimmten Ausnahmesituationen und unter Beachtung der staatlichen und europäischen Vorgaben sowie nach Einholen eines Gutachtens der Höheren Anstalt für Umweltschutz und Forschung (ISPRA) vor.
Rom "not amused"
In Rom zeigte man sich indes nicht sehr erfreut über den Vorstoß der Provinz. Der Ministerrat hatte beschlossen, das Gesetz bezüglich seiner Verfassungsmäßigkeit anzufechten. Italiens Umweltminister Sergio Costa erklärte, dass über ein derart bedeutendes Gesetz an höherer Stelle, und nicht an lokalen Behörden, entschieden werden müsse. Gleichzeitig räumte er allerdings auch ein, dass Regelungsbedarf bestehe. Es werde eine einvernehmliche Lösung angestrebt, sind sich beide Seiten sicher.
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