Sehr geehrter Herr Präsident Heidl,
vielen Dank für Ihren offenen Brief vom 22.1.2019 zum Volksbegehren Artenvielfalt. Wir sind an einem erfolgreichen Artenschutzprogramm für Bayern im Einvernehmen mit unseren Landwirten interessiert und nehmen Ihre Einwände deshalb ernst. In wesentlichen Bereichen können wir Ihre Befürchtungen aber entkräften.
Das Volksbegehren schafft einen gesetzlichen Rahmen, der zu einem Investitionsprogramm für die Landwirtschaft führen wird. Damit werden Landwirte, die Leistungen für das Gemeinwohl erbringen, in Zukunft noch stärker gefördert, und die Umstellung auf ökologischen Landbau noch intensiver unterstützt.
Die bisherigen freiwilligen Leistungen der Landwirte im Vertragsnaturschutzprogramm und im Kulturlandschaftsprogramm konnten den Artenrückgang im Acker- und Grünland nicht aufhalten, obwohl die bayerischen Landwirte dafür ca. 270 Millionen Euro pro Jahr erhalten. Dies zeigt, dass mehr und wirksamere Maßnahmen notwendig sind.
Die förderrechtlichen Grundlagen für Kulturlandschaftsprogramme werden nicht wegfallen und auch die Fördergelder für das Kulturlandschaftsprogramm und das Vertragsnaturschutzprogramm bleiben ungeschmälert erhalten. Dieses Geld kommt also weiterhin unseren Bäuerinnen und Bauern zu Gute für ihre wertvolle Arbeit zur Landschaftspflege in Bayern. Lediglich bei den Gewässerrandstreifen muss die jetzige Förderung leicht modifiziert werden.
Wir gehen zudem davon aus, dass der Vertragsnaturschutz durch das Volksbegehren sogar massiv ausgeweitet werden muss, damit der Freistaat Bayern das Gesetzesziel „10 Prozent Mahd erst ab dem 15. Juni“ erreicht. Genau dies fordert übrigens auch der Wiesenbrüterbericht. Dort steht, dass die Vertragsnaturschutzflächen in Wiesenbrütergebieten verdreifacht werden müssten, um den Rückgang der Arten wirksam zu stoppen.
Die von Ihnen aufgeführten 1,3 Millionen Hektar im Agrarumweltprogramm wirken leider nur zu einem geringen Teil dem Aussterben der Arten entgegen. Allein die Hälfte der von Ihnen genannten Fläche bezieht sich auf die bodennahe Gülleausbringung, die keinen positiven Aspekt für die Artenvielfalt bringt.
Auch in der Ausdehnung des Ökolandbaus sehen wir eine Chance für die bayerischen Bauern. Denn sowohl die Staatsregierung als auch die Bundesregierung setzen sich bereits für einen höheren Ökoanteil ein. Durch den Gesetzentwurf des Volksbegehrens wird hier nun Planungssicherheit für die Verarbeiter geschaffen.
Der aktuelle Engpass bei Molkereien bei Biomilch wird sich bald auflösen, da der Biomarkt nach wie vor wächst. Allerdings können die Politik und die Wirtschaft auch ihren aktiven Beitrag leisten, diesen Markt zu stützen. Wir sehen hier insbesondere die Kantinen von Behörden, Schulen und Kranken-häusern als potente Großabnehmer in der Pflicht. Während in Österreich 30 % der Kantinen Ökopro-dukte anbieten, sind es in Deutschland nur 3 %. Dies ist sicher neben weiteren Maßnahmen wie Förderung von Werbung und Absatzmärkten sowie Umstellungsberatung der Grund, dass Österreich 24,3 % der Landwirtschaftsfläche ökologisch bewirtschaftet, während es in Bayern erst 10,9 % sind. Österreich hat übrigens auch gezeigt, dass ein starkes Wachstum der Ökolandwirtschaft keinesfalls zu einem Preisverfall führen muss.
Wir freuen uns über die von Ihnen angeführten Maßnahmen „Blühende Rahmen“ und „Bayern blüht auf“, die in die richtige Richtung weisen. Das Insekten- und das Artensterben können wir allein hiermit leider nicht aufhalten, denn ein Großteil der dort verwendeten Pflanzen sind nicht heimisch und tragen damit nicht zur Vermehrung unserer Insekten bei. Wesentliche Beiträge sind vielmehr durch den vom Volksbegehren geforderten Biotopverbund im Offenland und die verpflichtenden Gewässer-randstreifen – die in allen anderen Bundesländern bereits gesetzlich vorgeschrieben sind - zu erwarten.
Natürlich gibt es neben der Landwirtschaft auch andere Faktoren, die auf die Artenvielfalt einwirken, aber der Artenrückgang ist in der offenen Landschaft am dramatischsten. Dies wird in unzähligen Studien und den seit Jahrzehnten laufenden Monitoringprogrammen eindeutig festgestellt. Wie sie wissen, haben wir uns in einem Volksbegehren für ein Ende des ungezügelten Flächenfraßes eingesetzt und wurden seinerzeit auch von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) unterstützt. Auch Mitglieder Ihres Verbands stellten sich damals an unsere Seite, leider lehnte der Bauernverband aber eine Unterstützung des Volksbegehrens ab.
Das von Ihnen angesprochene Thema Lichtverschmutzung wird im Volksbegehren Artenvielfalt in Art. 11a behandelt. Die Steingärten, die Sie anführen, sind übrigens nach Art. 7 (1) Bayerische Bauordnung unzulässig, da unbebaute Flächen zu begrünen oder zu bepflanzen sind. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass diese Vorschriften auch umgesetzt werden und das Bewusstsein der Menschen in Bayern für den Schutz unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt geschärft wird.
Bezüglich der Kampagne des BBV gegen das Volksbegehren möchten wir anmerken, dass es keineswegs so ist, dass wir „unsere Bauernfamilien mit unsachlichen Vorwürfen öffentlich ins falsche Licht setzen“. Das Volksbegehren erhebt überhaupt keine Vorwürfe gegen Landwirte und Bauernfamilien, es formuliert lediglich bessere Rahmenbedingungen für eine naturverträglichere Landwirtschaft. Im Gegenzug müssen wir mit Befremden feststellen, wie der Bauernverband gezielt die Betriebe verunsichert, in dem er behauptet, die Förderungen würden wegfallen. Grotesk sind die Behauptungen, das Volksbegehren „zerstört Biolandwirtschaft“ und „macht Weidehaltung fast unmöglich“ („durch späte Nutzungstermine werden Giftpflanzen wie Heracleum, Jakobskreuzkraut oder Herbstzeitlose prächtig vermehren“). Verstörend sind auch Ihre bei der Diskussion in Starnberg getroffenen Aussagen, mit denen Sie das Ausmaß des Artensterbens bezweifeln und gemeinsame Aktionen von Landwirten und Naturschützern als "Horrorszenario" bezeichnen.
Eine Abordnung von etwa 15 BBV-Jungbauern hat heute auf dem Münchener Marienplatz friedliche Unterzeichnerinnen und Unterzeichner mit aggressivem Ton von der Eintragung abzuhalten versucht. Dieses Vorgehen kritisieren wir scharf. Wir leben in einer Demokratie, in der die freie Wahlentscheidung zu respektieren ist.
Zu jedweder fachlichen Diskussion mit Ihnen sind wir gerne bereit. Die aktuelle massive und unsachliche Gegenkampagne des BBV belastet allerdings die Diskussionsgrundlage. Wenn der Bauernverband das Artensterben und seine Ursachen anerkennen würde, könnten wir schneller und harmonischer zum Ziel gelangen, die Artenvielfalt in die Kulturlandschaft zurückzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens, Stv. Landesvorsitzende der ÖDP
Dr. Norbert Schäffer , Landesbund für Vogelschutz (LBV), Vorsitzender
Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, Fraktionsvorsitzender
Richard Mergner, BUND Naturschutz in Bayern, Vorsitzender