Die neue Düngeverordnung von 2017 erzwingt eine Absenkung der Ausgleichssätze im Rahmen der Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung (SchALVO) in Baden-Württemberg. Das meldet das Landwirtschaftsministerium des Landes.
Da das hierfür notwendige Genehmigungsverfahren durch die EU-Kommission nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur nicht rechtskonformen Umsetzung der Nitratrichtlinie länger dauere als ursprünglich geplant, stehe für das Antragsjahr 2018 der genaue Ausgleichsbetrag noch nicht fest.
Über die anstehenden Kürzungen berichtete top agrar bereits in der Südplus 3/2019.
Das Land werde aber bereits in Kürze an diejenigen Antragsteller, die im Gemeinsamen Antrag 2018 in Problemgebieten den Pauschalausgleich oder den Einzelausgleich beantragt haben, vorab eine Abschlagszahlung in Höhe von 100 Euro pro Hektar ausbezahlen. Damit werde den Landwirten ein Teil ihrer bereits erbrachten Leistungen ausgeglichen.
Sanierungsgebiete: Abschlag kommt später oder gar nicht
In Sanierungsgebieten mit bis zu 50 mg/l Nitrat im Grundwasser werde in einem weiteren Schritt "als bald möglich eine Abschlagszahlung in Höhe von 100 Euro pro Hektar" gewährt. Der einzelschlagbezogene Einzelausgleich und die Begrünungspauschale für die Erstbegrünung kann laut Ministerium aktuell noch nicht berechnet und ausgeglichen werden. Sobald die neue Berechnungsgrundlage auf Basis des festgelegten neuen Pauschalausgleichs vorliege, werde der Ausgleich berechnet und bewilligt.
In Sanierungsgebieten mit mehr als 50 mg/l Nitrat im Grundwasser könne für das Antragsjahr 2018 zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Aussage über einen Ausgleich erfolgen, da für diese Gebiete keine Zustimmung der EU-Kommission für eine Zahlung vorliege. In diesen Gebieten können bis auf Weiteres keine neuen Verträge mit Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog für 2019 abgeschlossen werden. Alle bestehenden Verträge werden für das Antragsjahr 2019 ausgesetzt. Die allgemeinen und besonderen Schutzbestimmungen der SchALVO seien in diesen Gebieten dennoch weiter einzuhalten.
Ziel der Landesregierung sei, die durch die Landwirte bereits erbrachten Leistungen zum Wasserschutz in Baden-Württemberg so schnell wie möglich im gültigen rechtlichen Rahmen ausgleichen zu können.
Nähere Informationen erhalten die Antragsteller laut Ministerium bei ihrer zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde.