Frage:
Brauche ich für einen Schneidwerkanhänger, den ich hinter einem Mähdrescher mitführe, eine Betriebserlaubnis oder ein Gutachten vom TÜV? Es handelt sich um einen 2-Achs-Auflauf-gebremsten-Schneidwerk-Anhänger mit 20-km/h-Schild.
Antwort:
Sie brauchen für den Schneidwerkanhänger vom Mähdrescher eine Betriebserlaubnis (BE), wenn dieser nach dem 1.7.1961 in den Verkehr gekommen ist. Haben Sie keine BE, sondern beim Kauf nur ein Gutachten vom Hersteller bekommen, müssen Sie sich beim Straßenverkehrsamt die BE erteilen lassen. Das geschieht in der Regel durch einen Stempel auf der Rückseite des Gutachtens.
Der Anhänger bleibt aber für landwirtschaftliche Betriebe bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h zulassungsfrei. Das gilt aber grundsätzlich nicht für Lohnunternehmer.
Achtung: Die Länge des Gespanns, also Mähdrescher und Schneidwerkwagen, darf max. 18 m betragen. Überschreiten Sie diese Länge, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Andernfalls dürfen Sie bei einer Polizeikontrolle nicht weiterfahren und bekommen zudem eine Anzeige.
Unser Experte: Heinz Haarlammert, Polizeihauptkommissar a. D., Ladbergen, NRW
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