Frage:
Wir haben in unserer Bauernschaft Glasfaser in Eigenregie verlegt. Die Kosten betrugen 1.400 € pro Anschluss für den Netzbetreiber und etwa 900 € Buddelkosten. Wir wollen unseren Mietern eine eigene Leitung anbieten. Kann ich die Kosten auf die Mieter umlegen? In welcher Höhe kann ich eine monatliche Mieterhöhung vornehmen?
Antwort:
Grundsätzlich können Sie die Kosten für die Erstellung eines Glasfaseranschlusses nicht als Betriebskosten umlegen. Lediglich die laufenden Kosten können Sie über die Betriebskosten umlegen (z. B. Wartungskosten). Bei dem von Ihnen genannten Anschluss werden solche Kosten aber kaum anfallen.
Allerdings modernisieren Sie Ihr Mietobjekt durch den Glasfaseranschluss erheblich. Auch der Wohnwert erhöht sich durch die bessere Internetverfügbarkeit. Deshalb könnten Sie eine „Modernisierungserhöhungserklärung“ abgeben, wodurch Sie die Mietkosten erhöhen könnten. So können Sie 8 % der Kosten pro Jahr umlegen. Alternativ bietet sich natürlich immer an, dass Sie das Thema mit Ihren Mietern vorab besprechen und eine Vereinbarung zur Mieterhöhung treffen. Dann würde sich auch nicht mehr die Frage stellen, wie wirksam schriftliche Mieterhöhungserklärungen sind.
In einer ersten Version hatte sich ein Fehler eingeschlichen. Es sind nicht 11 %, sondern 8 %, die Sie jährlich auf Ihre Mieter umlegen dürfen.