Kosten sparen mit Heizöl statt Diesel ist verlockend. Das dachte sich auch ein Landwirt aus dem nordrhein-westfälischen Kreis Steinfurt. Doch die Steuerhinterziehung flog bei einer Dieselkontrolle des Hauptzollamtes Münster Mitte Dezember auf.
Bei einer routinemäßigen Steueraufsichtsmaßnahmen nach den Bestimmungen der Abgabenordnung ist der Hofbetreiber angetroffen und nach seinem Besitz von landwirtschaftlich genutzten Maschinen gefragt worden. Nachdem er dies verneint hatte, verschafften sich die Zollkontrolleure einen Überblick auf dem Gelände und stellten dabei einen Traktor mit etwa 70 Liter Tankvolumen sowie einen Gabelstapler mit ca. 30 Liter Tankvolumen fest. Der Inhaber räumte daraufhin direkt ein, dass die Fahrzeuge mit Heizöl betankt seien. Eine Sichtkontrolle am Schauglas der Kraftstoffleitung bestätigte dies. Ein am Gabelstapler durchgeführter Test am Treibstoff zeigte ebenfalls eine eindeutige Rotfärbung, die auf Heizöl hinweist.
Insgesamt 300 Liter Heizöl getankt
Befragt zu weiteren Nutzfahrzeugen in seinem Bestand verneinte dies der Landwirt abermals. Eine KFZ-Halterabfrage durch die Beamten ergab allerdings die Anmeldung eines weiteren Traktors. Dieser entpuppte sich im Folgenden ebenfalls als mit 200 Litern Heizöl betankt. Dem Inhaber wurden die rechtlichen Konsequenzen erläutert und ein Steuerbescheid inklusive eines Zuschlags nach § 32 ZollVG für die in Summe 300 Liter Kraftstoff erstellt. Da die Steuer sofort fällig wird, wurde sie vor Ort kassiert.