Frage:Ich will mit meinem Traktor auf einer Demonstration mitfahren. Das Thema der Demonstration ist landwirtschaftlich. Mein Traktor hat aber nur ein grünes Kennzeichen. Kann mich das Zollamt dafür belangen?
Antwort:Da Sie im Sinne der Land- und Forstwirtschaft demonstrieren, dürfen Sie mit einem Schlepper fahren, der nur ein grünes Kennzeichen besitzt. Das gilt auch für spontane Demonstrationen, die zum Beispiel aufgrund eines nicht vorhersehbaren Ereignisses stattfinden. Wenn die Demonstration keinen land- oder forstwirtschaftlichen Hintergrund hat, brauchen Sie ein steuerpflichtiges Kennzeichen.
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