Frage: Ich habe einen landwirtschaftlichen Betrieb und übernehme mit meinen 40 km-Traktoren den Transport von Klärschlamm von der kommunalen Kläranlage zu verschiedenen Landwirten und bringe dort den Klärschlamm auf die Äcker aus. Wenn man davon ausgeht, dass dieser Klärschlamm als Dünger für diese Flächen dient, also ein landwirtschaftliches Gut ist, darf ich dann diese Transporte mit dem T- Führerschein machen?
Antwort: Bringen Sie den Klärschlamm für die Landwirte auf den Acker und bringen ihn dort aus, ist ein landwirtschaftlicher Zweck gegeben, der mit dem T-Führerschein möglich ist. Der Klärschlamm ist hier ein landwirtschaftliches Bedarfsgut.
Da Sie mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h unterwegs sind, sind Sie auch vom Güterkraftverkehrsgesetz und der Maut ausgenommen. Aufpassen müssen Sie allerdings, wenn der Auftraggeber die Kommune ist: Dann könnten die eingesetzten Fahrzeuge steuerpflichtig werden!
Eine andere rechtliche Bewertung käme zum Tragen, wenn der Klärschlamm anderweitig und nicht auf landwirtschaftliche Flächen transportiert wird.