Frage:
Ich habe gelesen, dass man für gewerbliche Fahrten mit dem Schlepper und Anhänger die Führerscheinklasse C (Lkw) bzw. CE (Lkw+Anhänger) braucht. Ein T-Führerschein reiche nicht aus. Gilt das auch, wenn ich Mais zu einer gewerblichen Biogasanlage fahre?
Antwort:
Nein, hier greift eine Ausnahme: Fahren Sie Ihren Mais zur gewerblichen Biogasanlage, reicht der T-Führerschein aus. Das gilt auch, wenn Sie den Transport für einen anderen Landwirt übernehmen. Sie benötigen keinen CE-Führerschein, obwohl die Anlage gewerblich ist. Schließlich transportieren Sie Biomasse. Mit der Führerscheinklasse T dürfen Sie „gewerblich eingestufte land- oder forstwirtschaftliche Bedarfsgüter“ befördern. Hierbei ist nicht entscheidend, ob eine Fahrt nach dem Güterkraftverkehrsgesetz als gewerblich oder nicht gewerblich eingestuft wird, sondern entscheidend ist die Definition „land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke“. Die Beförderung von gewerblich eingestuften lof-Erzeugnissen mit lof-Zugmaschinen und deren Anhänger ist in solchen Fällen möglich. Gewerbliche Transporte von lof-Erzeugnissen oder Bedarfsgütern können u. a. Silomais zur Biogasanlage, Getreide zum Landhändler, Gärreste oder Klärschlamm von kommunalen Kläranlagen zum Acker des Landwirts sein.
Unser Experte: Heinz Haarlammert, Polizeihauptkommissar a. D., Ladbergen, NRW
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