Was kann passieren, wenn ein Anhänger auf öffentlichen Straßen ohne allgemeine Betriebserlaubnis unterwegs ist? Diese ist für zulassungsfreie Anhänger vorgeschrieben, die nach dem 1. Juli 1961 in den Verkehr gekommen sind.
Folgendes kann passieren:
- Nichts, wenn die ABE zu Hause liegt. Sie muss nicht mitgeführt werden und kann später vorgelegt werden.
- Ist keine ABE vorhanden, so gibt es eine Anzeige mit 70 € Bußgeld plus Verwaltungsgebühren.
- Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg.
- Es ist damit zu rechnen, dass der Anhänger stillgelegt wird.
Abhilfe: Die ABE beim Hersteller anfordern. Verfügt der Hersteller nur über ein Gutachten für den zulassungsfreien Anhänger, kann die Straßenverkehrsbehörde auf Grundlage dessen eine Einzel-Betriebserlaubnis ausstellen. Das Gutachten kann auch vom TÜV erstellt werden.
Wenn ein landwirtschaftlicher Anhänger vor dem 1. Juli 1961 in den Verkehr gekommen ist, braucht er keine Betriebserlaubnis für LoF Zwecke.
Dieser Verkehrstipp ist zuerst erschienen im Magazin STARK - Faszination Landtechnik.