Die Zeitintervalle für die Hauptuntersuchung von Nutzfahrzeugen sind abhängig von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit und der zulässigen Gesamtmasse.
Wer mit Zugmaschinen ohne TÜV auf der Straße unterwegs ist, sollte Folgendes beachten:
- Dann liegt eine Überschreitung der Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (§ 29 StVZO) vor.
- Zugmaschinen sowie Anhänger mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h müssen alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung. Bei schnelleren Fahrzeugen ist je nach der zulässigen Gesamtmasse die Hauptuntersuchung bereits jährlich und zusätzlich eine Sicherheitsprüfung erforderlich.
- Je nach Fristüberschreitung und Fahrzeug beträgt das Bußgeld bis zu 75,- € und 2 Punkte im Flensburger Zentralregister. Ein Fahrverbot ist nicht vorgesehen.
Seit 2012 wird die TÜV-Plakette nicht mehr rückdatiert. Bei Fristüberschreitungen von mehr als 2 Monaten fallen höhere Abnahmegebühren an.
Dieser Verkehrstipp ist zuerst erschienen im Magazin STARK - Faszination Landtechnik.
Weitere Informationen gibt es hier beim KTBL.