Bundesweit dürfen Zugmaschinen mit Anhängern seit 2013 eine Länge von zusammen 18,75 m haben. Überschreitet der Zug diese Länge, müssen Fahrer bzw. Halter mit folgenden Strafen rechnen:
- Fahrer und Halter werden mit 60 bzw. 75 € (+ 25 € Gebühr) zur Kasse gebeten.
- In Flensburg gibt es für beide 1 Punkt.
- Bei einer Gefährdung oder Sachbeschädigung wird es teurer.
Mögliche Abhilfe: Kürzere Deichsel, andere Fahrzeuge, Abbau des Frontladers. Alternativ ist in Sonderfällen eineAusnahmegenehmigung bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einzuholen.
Dieser Verkehrstipp erschien zuerst im Magazin STARK - Faszination Landtechnik.