In der Regel werden Traktorreifen so lange wie möglich genutzt. Wird ein bestimmter Abnutzungsgrad jedoch überschritten, können bei einer Kontrolle Strafen drohen und Gefahren entstehen.
Was kann passieren, wenn bei einem Schlepper oder Anhänger die Profiltiefe der Reifen 1,6 mm unterschreitet?
Luftreifen an Zugmaschinen und Anhängern müssen auf dem kompletten Umfang und auf ganzer Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein.
Das Hauptprofil muss auf dem ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen - wie beim Auto. Das gilt auch für Zwillingsbereifungen und zulassungsfreie Anhänger.
- Bei Nichtbeachtung ist je nach Gefährdung oder Unfall eine Gelbuße in Höhe von 60 bis 90 € sowie ein Punkt im Flensburger Zentralregister vorgesehen.
- Eine Anzeige bekommt nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter.
Dieser Verkehrstipp ist zuerst erschienen im Magazin STARK - Faszination Landtechnik.