Bayer hat sich im Rechtsstreit um den Wirkstoff Glyphosat mit den meisten der 125000 Kläger geeinigt. Der Konzern rechnet mit 10,9 Mrd. US-Dollar Gesamtkosten, welche im Rahmen des Vergleichs entstehen können. Dieser Vergleich besteht jedoch aus zwei Teilen: Der erste betrifft die bereits vor Gericht anhängigen Klagen mehrerer Kanzleien sowie die bei diesen Kanzleien eingegangenen Klagen, die noch nicht vor Gericht zugelassen wurden. Diese Einigung, welche den größten Teil der Vergleichssumme ausmacht, steht nicht zur Debatte.
Der zweite Teil umfasst auch Verhandlungen mit Kanzleien, die bislang nicht im Glyphosatprozess beteiligt waren und betrifft die potenziellen, künftigen Klagen. Für deren Beilegung waren 1,25 Mrd. US-Dollar vorgesehen. Diese will Bayer aber nur auszahlen, wenn ein Expertengremium bestätigt, dass Glyphosat tatsächlich Lymphdrüsenkrebs verursachen kann.
Dieser Teil des Vergleichs benötigt aber die Zustimmung des für die Klagen zuständigen US-Bundesrichters Vince Chhabria. Der Richter zweifelte jedoch die Rechtmäßigkeit dieser Lösung an, bei der statt Richtern und Geschworenen Wissenschaftler entscheiden würden. Aufgrund der Zweifel zog die Bayer AG diesen Teil des Vergleichs kürzlich zurück, woraufhin der Aktienkurs im Juli um mehr als 6% einbrach.
Ob Bayer nun auf das fünfköpfige Expertengremium verzichtet und wie sich künftige Klagen auswirken, ist bislang noch offen.