Einmal mehr hat das Thema Glyphosat den Landwirtschaftsausschuss im österreichischen Nationalrat beschäftigt. Mit einer Gesetzesinitiative von Abgeordneten der Koalitionsparteien ÖVP und Grüne brachte das Gremium am Dienstag vergangener Woche einstimmig ein Teilverbot des umstrittenen Herbizids auf den Weg. Das Verbot soll die nicht-berufliche Verwendung des umstrittenen Wirkstoffs sowie das Inverkehrbringen zur Vorerntebehandlung umfassen, sofern das Erntegut für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmt ist, außerdem den Haus- und Kleingartenbereich. Auf Flächen, die von der Allgemeinheit oder von gefährdeten Personengruppen genutzt werden, soll es ebenso zu einem Verbot kommen.
Komplettes Glyphosat-Verbot wird es nicht geben
Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinge wies darauf hin, dass ein komplettes Glyphosat-Verbot auf nationaler Ebene nach EU-Recht nicht möglich sei. Die Ministerin erinnerte daran, dass Österreich schon beim letzten Zulassungsverfahren des Wirkstoffs auf EU-Ebene gegen eine weitere Zulassung gestimmt habe, damit aber in der Minderheit gewesen sei. Sie geht davon aus, dass Österreich sich beim nächsten Verfahren wiederum gegen eine Zulassung einsetzen werde. Der Landwirtschaftsausschuss stimmte bei seiner Sitzung auch dem von der Wiener Regierung vorgelegten Entwurf für ein neues Düngemittelgesetz zu. Mit der Novelle soll das nationale Düngerecht an die EU-rechtlichen Vorgaben angepasst werden, um einen reibungslosen Markt mit Düngeprodukten zu gewährleisten. Ein zentraler Punkt ist die Einrichtung einer notifizierenden Behörde und einer notifizierten Stelle, von denen bewertet werden soll, ob Düngeprodukte den Anforderungen der EU-Düngemittel-Verordnung entsprechen, nicht zuletzt im Hinblick auf den Schutz von Mensch und Tier sowie des Bodens und der Natur. So soll im Sinn der Kreislaufwirtschaft die Wiederverwertung von Reststoffen als Düngemittel gefördert werden. Für die Bewertung sieht der Gesetzesvorschlag schon bisher mit amtlichen Kontrollen betraute Institutionen vor, nämlich das Bundesamt für Ernährungssicherheit, Beschlagnahmen und Strafverfahren (BAES) sowie die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES).