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Hochwasser Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

Schon wieder derselbe Betrieb?

Auf Hof ausgelaufene Gülle tötet Leben im Fluss Neye

Große Mengen Gülle sind auf einem Hof in Halver aus einem Lager in den Fluss Neye geflossen und haben eine Umweltkatastrophe ausgelöst. Pikant: Das ist dort schon zweimal passiert.

Lesezeit: 2 Minuten

In Halver (Märkischer Kreis/NRW) ist am Wochenende Gülle von einem landwirtschaftlichen Betrieb in einen Nebenarm des Flusses Neye geraten. Anwohner hatten einen beißenden Geruch und  die Trübung des Wassers bemerkt.

Nach einer Probenname stellten die alarmierten Behörden fest, dass das Wasser stark kontaminiert ist, berichtet u.a. die Bild. Die Rede ist davon, dass mehrere hundert Kubikmeter Gülle in den Fluss geraten seien. Fische und Pflanzen starben und auch die Neyetalsperre wurde kontaminiert. Das Trinkwasser sei von der Katastrophe aber nicht betroffen. Die kontaminierte Talsperre wurde von der Umgebung, beispielsweise von der benachbarten Bever-Talsperre, abgeschottet.

Die Untere Wasserbehörde des Märkischen Kreises hat ein nicht mehr funktionsfähiges Regenrückhaltebecken auf dem Betrieb als Ursache ermittelt, so eine Sprecherin des Kreises. Der Landwirte müsse nun umgehend Maßnahmen ergreifen, damit das wieder funktionsfähig wird. Zudem müsse er durch weitere Sicherungsmaßnahmen einen erneuten Gülleeintrag in Gewässer verhindern, heißt es.

Kein Unbekannter

2014 und 2015 sei laut der Kreissprecherin vermutlich vom gleichen Hof schon einmal Gülle in die Gewässer der Region gelangt, so die Bild weiter. Auch damals starben massenhaft Fische und Pflanzen. Strafrechtlich konnte der Landwirt seinerzeit aber nicht belangt werden, weil weder Polizei noch Staatsanwaltschaft dem Landwirt eine Verursachung des Gülleaustritts nachweisen konnten. Der Mann wurde vor Gericht im Herbst 2017 aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Später musste er sich als Betreiber der Anlage mit wassergefährdenden Stoffen (Güllebehälter) noch in einem Zivilprozess verantworten. Urteil: 192.000 €  Schadensersatz. Im Zivilrecht war der bloße Betrieb der Anlage als Begründung ausreichend, berichtet der Kreis.

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