In den rund 40 Normenkontrollanträgen von Interessengemeinschaften betroffener Landwirt um die Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) steigt der Druck auf die bayerische Staatsregierung.
Wie die Interessengemeinschaft (IG) Sandsteinkeuper Höchstadt-Bamberg mitteilte, forderte der zuständige Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Vertreter des Freistaates Bayern mit Fristsetzung auf, Unterlagen zur Ausweisung der roten Gebiete vorzulegen.
Bayern musste Verordnung schon einmal anpassen
Die IG erhofft sich von der Klage, dass die Staatsregierung die AVDüV kippt bzw. zumindest anpassen muss, nachdem sie in diesem Jahr die Verordnung bereits einmal „reparieren“ musste. Dadurch wurde laut IG ein fälschlicherweise ausgewiesenes „gelbes Gebiet“ komplett aufgehoben.
Die IG Sandsteinkeuper vertritt Landwirte im Gebiet des Sandsteinkeupers, das sich über mehrere Landkreise westlich der Regnitz erstreckt und in weiten Teilen als rotes Gebiet ausgewiesen wurde.