Die Brandenburger Volksinitiative „Artenvielfalt retten - Zukunft sichern“ erfüllt nicht die gesetzlichen Voraussetzungen und ist somit unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt der Parlamentarische Beratungsdienst des Potsdamer Landtages nach mehrwöchiger Prüfung. Begründet wird die Entscheidung mit Verfahrensfehlern. Neben der Nichteinhaltung von förmlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen beanstanden die Juristen einen Verstoß gegen das sogenannte „Koppelungsverbot“. Ihrer Auffassung nach betrifft die Volksinitiative eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungsbereiche, die zudem in Teilen deutlich über das Ziel des Artenschutzes hinausgingen. Der Hauptausschuss des Landtages will in dieser Woche eine Empfehlung verabschieden, ob die Volksinitiative angenommen oder abgelehnt werden soll.
Nabu sieht Forderungen damit nicht vom Tisch
Der Vorsitzende vom Landesverband Brandenburg des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Friedhelm Schmitz-Jersch, zeigte sich überrascht von der Entscheidung. Allerdings sehe er keine Veranlassung, von den inhaltlichen Forderungen abzugehen. Schmitz-Jersch bezweifelt, dass die Bewertung des Parlamentarischen Beratungsdienstes einer Überprüfung durch das Landesverfassungsgericht standhalten würde. Ungeachtet einer möglichen rechtlichen Prüfung sieht der ehemalige Staatssekretär im brandenburgischen Umweltministerium den Landtag gefordert, sich mit den Inhalten der von mehr als 73.000 Brandenburgern getragenen Initiative auseinanderzusetzen und notwendige gesetzliche Schritte auf den Weg zu bringen.
Insektenschutz nicht teilbar
Der agrarpolitische Sprecher der Brandenburger SPD-Landtagsfraktion, Johannes Funke, appellierte an die Umweltverbände als Initiatoren der Volksinitiative, mit den Nutzerverbänden zusammenzuarbeiten. „Insektenschutz ist nicht teilbar“, erklärte indes SPD-Agrarsprecher Funke gegenüber Agra-Europe. Umso wichtiger sei, dass alle Beteiligten innehielten und die Verständigung suchten. Der Ernährungsausschuss des Landtages werde sich eingehend mit den anstehenden Fragen befassen, kündigte der SPD-Politiker an.
Pestizidverbot in Naturschutzgebieten
Mit der Volksinitiative wollen der Naturschutzbund, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie weitere Verbände gesetzlich durchsetzen, dass in Naturschutzgebieten und Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Gebieten in Brandenburg generell keine chemischen Pflanzenschutzmittel mehr eingesetzt werden dürfen. Ferner sollen Gewässerrandstreifen erweitert und landeseigene Flächen nur noch ökologisch bewirtschaftet werden. Zudem sollen Agrarfördermittel nicht nach der Fläche, sondern für umweltgerechtes Handeln eingesetzt werden.
Gemeinsame Initiative 2019 noch gescheitert
Im Frühling 2019 hatten die Grundbesitzerverbände, darunter der Landesbauernverband, versucht mit den Umwelt- und Naturschutzverbänden gemeinsam eine Volksinitiative für den Insektenschutz anzustreben. Die Verhandlungen scheiterten wegen der unterschiedlichen Auffassungen zu Pflanzenschutzverboten jedoch recht schnell. Daraufhin haben beide Initiativen mit getrennten Anliegen je eine eigene Unterschriftensammlung unternommen. Die Bauern- und Nutzerverbände hatten mit ihrer Volksinitiative "Mehr als nur ein Summen" 24.000 Unterschriften gesammelt und diese im November an den Landtag übergeben.