Das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) haben am Donnerstag weitergehende Vorschläge zur von der EU-Kommission geforderten Verschärfung der Düngeverordnung nach Brüssel gesandt, teilen beide Ministerien am Abend mit. Um das Grundwasser und die Gewässer umfassend zu schützen hatten sich die Ressorts auf diese Maßnahmen verständigt. Mit den nun vorgelegten Nachbesserungen soll der Nitrateintrag ins Grundwasser weiter reduziert werden.
Länder sollen Überwachungs- und Monitoringkonzept umsetzen
Auch die Bundesländer stünden bei der Umsetzung in der Pflicht, betonen die beiden Bundesministerien. Als Beispiel nennen sie die Entwicklung eines geeigneten Überwachungs- und Monitoringkonzepts. Der Übersendung vorausgegangen war ein Treffen der beiden Ministerinnen mit dem zuständigen EU-Umweltkommissar Karmenu Vella am 28. August 2019 in Brüssel. Danach haben die Ministerinnen wohl ihre Liste an Maßnahmen erneut verschärfen müssen. „In dem Gespräch wurde bekräftigt, mit der Kommission in allen Punkten zu einer einvernehmlichen, zielorientierten sowie praktikablen Lösung gelangen zu wollen“, heißt es nun aus den Ministerien dazu in Berlin.
Die jetzt vorgelegten Vorschläge umfassen unter anderem:
- die Verlängerung der Sperrfristen für die Ausbringung von Düngemitteln auf Grünland in den Herbst- und Wintermonaten und für Festmist von Huf- oder Klauentieren.
- die Vergrößerung der Gewässerabstände mit Düngeverbot in Hanglagen.
- die Verpflichtung zur Begrünung von Gewässerrandstreifen an Hängen soll im Wasserhaushaltsgesetz geregelt werden.
- die Ausbringung von Festmist auf oberflächlich gefrorenem Boden soll auf 120 kg N/ha begrenzt werden.
- Maßnahmen zur Verringerung von Phosphateinträgen in die Gewässer. Hier wird eine flächendeckende Sperrfrist für P-haltige Düngemittel vom 1. Dezember bis 15. Januar eingeführt.
EU-Kommission wird Vorschläge erneut prüfen
Zudem wurde der Kommission ein detaillierter und aktualisierter Zeitplan zur Änderung der Düngeverordnung mit der offiziellen Mitteilung vorgelegt, heißt es weiter. Die Europäische Kommission werde den vollständigen Maßnahmenkatalog nun prüfen.
Verfahren zieht sich seit Jahren hin
Im Juni 2018 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Deutschland wegen der Verletzung der EU-Nitrat-Richtlinie in allen von der EU-Kommission beanstandeten Punkten verurteilt. Der Verstoß liege darin, dass die Bundesrepublik im September 2014 keine weiteren „zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen“ zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft ergriffen habe, obwohl deutlich gewesen sei, dass die bis dahin ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichten, urteilten die Richter damals. Die EU-Kommission hatte danach auch Anpassungsbedarf an der Düngeverordnung von 2017 moniert. Im Juli 2019 leitete die Kommission mit einem Mahnschreiben dann ein Zweitverfahren ein, das Strafzahlungen von mehr als 800.000 €/Tag nach sich ziehen kann. Denn sie war weder mit der Liste an Maßnahmen noch mit der Geschwindigkeit, mit der Deutschland vorging, zufrieden.